Abschlussarbeiten

Bachelor- und Masterarbeiten sowie Haus- und Seminararbeiten

Formale Hinweise

Bitte beachten und beherzigen Sie beim Erstellen der Arbeit unbedingt die formalen Hinweise für die Erstellung von juristischen Haus-, Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten:

 

Bearbeitungszeiten

Abschlussarbeit Bearbeitungszeit
in Wochen
Bachelorarbeit 12 (VZ, TZ)
Masterarbeit 12 (VZ) 18 (TZ)
Seminararbeit 6

Bearbeitungsumfang

Der Umfang der Seminararbeit (BoL, SPB) soll zwischen 15 bis 20 Seiten (30.000 und 40.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis umfassen (§ 18 PO BoL, § 26 PO EJP).

Der Umfang der Bachelorarbeit soll zwischen 30 bis 40 Seiten (60.000 bis 80.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis betragen (§ 19 PO BoL).

Der Umfang der Masterarbeit soll nicht mehr als 75 Seiten (maximal 150.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis betragen (§ 17 PO MoL).

Eigenständigkeitsversicherung

Bei der Abgabe von häuslichen Arbeiten haben die Prüflinge eine Eigenständigkeitsversicherung abzugeben. Beachten Sie dazu die für Sie geltende Prüfungsordnung (§ 9 Abs. 7 PO BoL, § 9 Abs. 6 PO MoL).