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Allgemeines zu Videokonferenzprüfungen

Videokonferenzprüfungen der Fakultät

Ob eine mündliche Prüfung in Form einer Videokonferenzprüfung durchgeführt werden kann, entscheidet der gewählte Prüfer. In der Regel werden Videoprüfungen von der Fakultät für Mathematik und Informatik nur für Fernstudierende im Ausland zugelassen. Bei inländischen Fernstudierenden wird das Vorliegen triftiger Gründe erwartet. Beabsichtigen Sie eine Prüfung als Videokonferenz abzulegen, melden Sie sich bitte frühzeitig im Lehrgebiet, da neben dem Prüfungstermin auch Räume, Technik, Aufsichtsperson etc. zu klären sind.

Der Prüfungsausschuss Mathematik hat für die Studiengänge der Mathematik und der Prüfungsausschuss Informatik für die Studiengänge der Informatik Regelungen zu Videokonferenzprüfungen erlassen, die in den Verfahrensregeln für eine Prüfung per Videokonferenz beschrieben sind.

Es gibt zwei Video-Konferenzsysteme, über die Prüfungen abgewickelt werden können.

  1. Konferenzsystem der Fakultät: für die Studienzentren Bregenz, Brig, Budapest, Saalfelden, Wien, München
  2. Konferenzsystem des ZMI : alle anderen ausländischen Institutionen (s. Verfahrensregeln), Regionalzentren

Kostenbeitrag für Videokonferenzprüfungen

Für eine Videoprüfung wird von der FernUniversität für die dabei entstehenden Kosten ein Pauschalbetrag von 40.- € erhoben. Die Vereinnahmung dieses Betrags erfolgt mit der nächsten Gebührenrechnung für die Studienmaterialbezugs­gebühren.
Aktualisiert: AZoc | 24.01.2012
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