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Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Allgemeines zur Anrechnung

Wenn Sie bereits Leistungen an Hochschulen erbracht haben, besteht die Möglichkeit, gleichwertige Leistungen im Bachelor- Studiengang Informatik anrechnen zu lassen.
Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien werden bezüglich der Anrechnung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen wie Hochschulstudiengänge behandelt.
Leistungsnachweise der Fernuniversität, die für den Studiengang Bachelor in Informatik vorgesehen sind, aber im Akademiestudium erworben wurden, zählen nach Aufnahme dieses Studiengangs auch als Leistungsnachweis für diesen Studiengang.
Leistungen aus schulischen oder beruflichen Ausbildungsgängen, die keine Studiengänge sind, können nicht angerechnet werden.
Haben Sie Leistungen in Studiengängen der Fernuniversität erbracht (Diplom Informatik oder Mathematik, Bachelor Mathematik, Zusatzstudiengang Praktische Informatik, so finden Sie Tabellen zur Anrechnung in den Prüfungsinformationen Nr. 1 der Fakultät für Mathematik und Informatik unter „Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen“ in der Beschreibung des Bachelor-Studiengangs.


Anrechnung bei Praktika

Gleichwertige berufspraktische Leistungen können auf Leistungsnachweise zu den Praktika
01584 Grundpraktikum Programmierung
0159x Fachpraktikum der Informatik
angerechnet werden. Zu den Inhalten der Praktika und den erforderlichen Unterlagen, die in diesem Falle für die notwendige Gleichwertigkeitsprüfung vorzulegen sind, vgl. Sie bitte das Merkblatt Praktika, das Sie als Link rechts auf dieser Seite finden. Bitte beachten Sie dazu, dass die Anrechnung berufspraktischer Leistungen in der Regel nicht zu Studienbeginn erforderlich ist, sondern es genügt, wenn Sie eine solche Anrechnung im Semester vor dem Semester beantragen, in dem für Sie sonst die Belegung des entsprechenden Praktikums anstünde. So können Sie zwischenzeitlich ggf. noch anspruchsvollere berufliche Aufgaben bewältigt haben und Ihre Anrechnungschancen auf diese Weise erhöhen.


Integriertes Nebenfach

Das integrierte Nebenfach kann durch einen abgeschlossenen grundständigen universitären Studiengang in einem anderen Fach (Bachelor, Diplom(-vorprüfung), Magister, Ärztliche Prüfung, Lehramtsprüfung für die Sekundarstufe II u.ä.m) ersetzt werden. Bei Diplomstudiengängen reicht in der Regel bereits eine abgeschlossene Diplomvorprüfung, bei Magisterstudiengängen eine abgeschlossene Zwischenprüfung in einem Hauptfach aus.
Eine Ersetzung ist nicht möglich bei Studiengängen von Fachhochschulen oder Berufsakademien, da es sich hier um keine universitären Studiengänge handelt.


Übernahme von Noten

Wenn Sie einen Anrechnungsantrag stellen und einen positiven Bescheid erhalten, so ist dieser für Prüfungsleistungen unwiderruflich. Die Noten werden, sofern die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen oder die Anrechnung erfolgt ohne Note. In jedem Fall wird die Prüfungsleistung im Zeugnis als angerechnete Leistung ausgewiesen.
Leistungsnachweise werden ohne Note angerechnet und stehen nicht im Zeugnis.


Auskunftsersuchen

Wenn Sie zunächst nur prüfen lassen wollen, welche Leistungen anrechenbar sind, können Sie vorab einen verbindlichen schriftlichen Auskunftsbescheid anfordern. Die eingereichten Unterlagen müssen dazu noch nicht beglaubigt sein, die Beglaubigung ist für die endgültige Anrechnung nachzureichen.


Wo stelle ich den Antrag?

Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. den Erhalt einer verbindlichen Auskunft zu möglichen Anrechnungen müssen Sie auf dem Postwege einen schriftlichen Antrag bzw. ein schriftliches Auskunftsersuchen an das Prüfungsamt stellen. Benutzen Sie bitte diesen Anrechnungsantrag für Ihren Antrag oder Ihr Auskunftsersuchen.


FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik
58084 Hagen
Unverbindliche telefonische Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail zu möglichen Anrechnungen können in der Regel nur in offensichtlichen und einfach gelagerten Fällen gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Anhänge grundsätzlich nicht geöffnet werden. Auskünfte erteilt Dr.-Ing. Josef Eulenbrok zu den telefonischen Sprechzeiten donnerstags 14.00 bis 15.30 Uhr bzw. per E-Mail an pruefungsamt.mathinf@fernuni-hagen.de .


Weitere Informationen über Inhalt und beizufügende Dokumente des Anrechnungsantrags:

• Die Matrikel-Nr. bei der FernUniversität und die Angabe des Studiengangs, für den die Einschreibung erfolgt ist und für den Anrechnungen beantragt werden.
• Eine genaue Aufstellung der Leistungsnachweise (LN) und Prüfungsleistungen (PL) aus dem Studiengang an der FernUniversität, für die eine Anrechnung beantragt wird und Angaben dazu, welche der bisher erbrachten Leistungen aus anderen Studiengängen oder Hochschulen dafür Ihrer Auffassung nach in Frage kommen.
Beachten Sie bitte dazu, dass auf Leistungsnachweise in erster Linie Leistungsnachweise (Scheine) und ggf. auch Prüfungsleistungen, auf Prüfungsleistungen jedoch nur Prüfungsleistungen angerechnet werden können und eine Mehrfachverwertung derselben Leistung nicht möglich ist. Ebenso sind Teilanrechnungen ausgeschlossen. Beachten Sie weiterhin, dass die Umfänge (Semesterwochenstunden (SWS) oder Kreditpunkte (ECTS-Punkte)) der zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen die Umfänge der entsprechenden Lehrveranstaltungen an der FernUniversität mindestens erreichen müssen, um für eine Anrechnung überhaupt in Frage zu kommen (z.B. ist ein LN zu einer 2 SWS Veranstaltung nicht gleichwertig zu einem LN einer 4 SWS Veranstaltung).
• Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Prüfungsbescheinigungen) und Leistungsnachweise (Scheine), die die bisher erbrachten Leistungen dokumentieren.
• Offizielle Unterlagen, aus denen der Umfang der Lehrveranstaltungen (SWS oder Kreditpunkte), der Inhalt der Lehrveranstaltungen und Art und Dauer der Prüfungsleistungen hervorgehen (z.B. Belegbögen, Auszüge aus Modulhandbüchern oder einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des entsprechenden Semesters, offizielle oder selbst erstellte und vom Veranstalter bestätigte Inhaltsangaben zu den Lehrveranstaltungen, Studienordnung, Prüfungsordnung u.ä.m.), damit eine Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen kann.

Statten Sie Ihren Antrag gerade bei umfangreicheren Unterlagen mit den nötigen Verweisen zu den entsprechenden Belegen aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir pauschale Anträge nach dem Motto „Bitte prüfen Sie, welche der beigelegten Leistungen anrechenbar sind!” nicht bearbeiten können und die nötigen Rückfragen zu gravierenden Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen müssen. Ebenso ist bezüglich der o.g. Unterlagen ein Verweis auf www-Adressen anderer Hochschulen nicht ausreichend. Sie sind in einer Bringschuld, die nötigen Unterlagen in Papierform vorzulegen.


Beispiele:

1. Der Kurs 01141 „Mathematische Grundlagen“ besteht aus drei Kapiteln zur linearen Algebra, drei zur Analysis und einem Kapitel zur Logik. Zur Anrechnung würde ein Leistungsnachweis oder eine Prüfungsleistung zur Linearen Algebra allein nicht ausreichend sein. Wenn Sie aus dem Erststudium nicht auch eine Leistung der Analysis nachweisen können, kann keine Anrechnung erfolgen, denn Teilanrechnungen („halbe“ Leistungsnachweise) sind nicht möglich.
2. Bringen Sie z.B. aus dem Diplomstudiengang Informatik Leistungsnachweise zu Kursen der technische Informatik mit, z.B. zu Computersysteme II, so kann diese Leistung nicht angerechnet werden, da im Bachelor-Studiengang eine Prüfungsklausur Computersysteme (keine Leistungsnachweise) über die beiden Kurse Computersysteme I und Computersysteme II erforderlich ist. Eine bestandene mündliche Diplomvorprüfung technische Informatik ist jedoch auf die Prüfungsleistung Computersysteme anrechenbar.


Informationsquellen:

Inhaltliche Beschreibungen der Module im Modulhandbuch, zu erbringende Leistungen in der Prüfungsordnung und in den Prüfungsinformationen, das alles finden Sie im Studiengangsportal: www.fernuni-hagen.de/mathinf/bscinf

Aktualisiert: UBec | 02.01.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Fakultät für Mathematik und Informatik, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-1700, E-Mail: Dekanat.mathinf@fernuni-hagen.de