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Modulprüfungen und Leistungsnachweise

Ablauf des Studiums

Das Studium besteht aus einem Kernbereich, einem Wahlpflichtbereich der Informatik, einem integrierten Nebenfach mit Pflicht- und Wahlpflichtbereich und dem Abschlussmodul.

Im Studiengang sind 18 Module zu absolvieren, die in den nachstehenden Tabellen aufgeführt sind. Belegt werden keine Module, sondern Kurse, Seminare und Praktika. Egal, ob in Teilzeit oder in Vollzeit, Sie wählen in jedem Semester aus, welche und wie viele Kurse Sie belegen und bearbeiten möchten. Beachten Sie aber, dass nicht alle Kurse in jedem Semester angeboten werden. Die meisten Kurse werden nur ein Mal pro Studienjahr angeboten. Das Kursangebot für ein Semester wird im Studiengangs- und Kursangebot veröffentlicht.

Nach den Vorgaben der Prüfungsordnung schließen Module entweder mit Leistungsnachweisen oder mit Modulprüfungen ab. Alle diese Leistungen werden studienbegleitend erbracht. Zu Klausuren und mündlichen Prüfungen müssen Sie sich explizit anmelden, die Belegung eines Kurses verpflichtet nicht zu einer Abschlussleistung.

Übergangsbestimmungen nach alten Versionen der Prüfungsordnung finden Sie in der Prüfungsordnung und in den Prüfungsinformationen Nr. 1

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise sind kursbezogen. Leistungsnachweise sind bei Kursen der Übungsschein über die erfolgreiche Teilnahme am entsprechenden Kurs bzw. die ausgegebenen Seminar- bzw. Praktikumsscheine. Besteht ein Modul aus einem Kurs, so schließt der Leistungsnachweis zum Kurs auch das Modul ab. Besteht ein Modul aus zwei Teilmodulen mit je einem Kurs, so werden für den Modulabschluss die Leistungsnachweise zu den beiden Kursen benötigt. Für einen Übungsschein zu einem Kurs ist in der Regel eine bestandene Kursabschlussklausur erforderlich. Die genauen Bedingungen für einen Leistungsnachweis zu einem Kurs, z.B. ob für für die Klausurzulassung eine Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben erforderlich ist, werden allen Kursbelegerinnen und Kursbelegern zu Beginn des Kurses von den Dozentinnen und Dozenten mitgeteilt. Leistungsnachweise können nur in dem Semester erworben werden, in dem der entsprechende Kurs belegt bzw. am angebotenen Seminar bzw. Praktikum teilgenommen wird. Leistungsnachweise können beliebig oft wiederholt werden, und zwar immer dann, wenn die Veranstaltung erneut angeboten wird. Leistungsnachweise sind benotet oder unbenotet. Falls sie benotet sind, geht die Benotung nicht in die Gesamtnote der Bachelor-Prüfung ein.

Kernbereich (Pflichtbereich)

Modul Einführung in die imperative Programmierung und Datenstrukturen I (10 ECTS-Punkte) mit den Teilmodulen
Kurs 01613 Einführung in die imperative Programmierung (5 ECTS-Punkte), belegbar im Wintersemester und
Kurs 01661 Datenstrukturen I (5 ECTS-Punkte), belegbar im Sommersemester
Der Leistungsnachweis besteht aus den Leistungsnachweisen zu den beiden Teilmodulen.

Modul Mathematische Grundlagen (10 ECTS-Punkte) mit dem
Kurs 01141 Mathematische Grundlagen, belegbar im Winter- und Sommersemester

Modul Algorithmische Mathematik (10 ECTS-Punkte) mit dem
Kurs 01142 Algorithmische Mathematik, belegbar im Winter- und Sommersemester

Modul Einführung in die objektorientierte Programmierung (10 ECTS-Punkte) mit dem
Kurs 01618 Einführung in die objektorientierte Programmierung, belegbar im Sommersemester

Modul Grundpraktikum Programmierung (10 ECTS-Punkte) mit dem
Kurs 01584 Grundpraktikum Programmierung, belegbar im Winter- und Sommersemester
Formale Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestandene Modulprüfung Softwaresysteme oder Computersysteme der Bachelor-Prüfung und das Vorliegen der Leistungsnachweise zum Modul Einführung in die imperative Programmierung und Datenstrukturen I und zum Modul Einführung in die objektorientierte Programmierung.

Wahlpflichtbereich

Modul Seminar in Informatik (5ECTS-Punkte) mit einem
Seminar in Informatik

Modul Fachpraktikum der Informatik (10 ECTS-Punkte) mit einem
Fachpraktikum der Informatik
Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Fachpraktikum ist der Leistungsnachweis zum Grundpraktikum Programmierung

Die Modulprüfungen

Die Modulprüfungen der Bachelor-Prüfung können bei schriftlichen Prüfungen jedes Semester zum Prüfungsklausurtermin abgelegt werden. Für die mündlichen Modulprüfungen können das ganze Jahr über mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern Termine vereinbart werden. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel etwa 25 Minuten. Eine Modulprüfung beinhaltet immer das komplette Modul. Jede mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertete Modulprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Eine bestandene Modulprüfung kann nicht wiederholt werden.

Kernbereich (Pflichtbereich)

Modul 25111 Softwaresysteme (10 LP) , mündliche Prüfung, mit den Teilmodulen
Kurs 01801 Betriebssysteme und Rechnernetze, belegbar im Wintersemester und
Kurs 01671 Datenbanken I, belegbar im Sommersemester
Formale Teilnahmevoraussetzung bei der Meldung zur Prüfung: ein Leistungsnachweis über ein Modul aus dem Kernbereich

Modul 25211 Computersysteme (10 LP), Prüfungsklausur, mit den Teilmodulen
01608 Computersysteme I, belegbar im Winter- und Sommersemester und
01609 Computersysteme II, belegbar im Winter- und Sommersemester
Formale Teilnahmevoraussetzung: keine

Modul 25310 Grundlagen der Theoretischen Informatik (10 LP), mündliche Prüfung, mit den Teilmodulen
01657 Grundlagen der theoretischen Informatik A, belegbar im Wintersemester und
01658 Grundlagen der theoretischen Informatik B, belegbar im Sommersemester
Formale Teilnahmevoraussetzung bei der Meldung zur Prüfung: ein Leistungsnachweis über ein Modul aus dem Kernbereich

Wahlpflichtbereich

Modul 25510 Wahlmodul I (10 LP),
Modul 25610 Wahlmodul II (10 LP),
Modul 25710 Wahlmodul III (10 LP),
Modul 25810 Wahlmodul IV (10 LP),
jeweils eine mündliche Prüfung oder eine zwei- oder dreistündige Prüfungsklausur mit je
einem Modul aus Katalog B
Höchstens ein Modul kann aus Katalog M gewählt werden.
Formale Teilnahmevoraussetzung bei der Meldung zur Prüfung: ein Leistungsnachweis über ein Modul aus dem Kernbereich.
Für Module aus Katalog B kann die/der jeweilige Modulverantwortliche vor Beginn eines Studienjahres festlegen, ob und welche zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen des Moduls für die Zulassung zur Prüfung erfüllt sein müssen.
Module aus Katalog B: Die jeweils anzuwendende Prüfungsform und ggf. zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen des Moduls für die Zulassung zur Prüfung werden vom Prüfungsausschuss zu Beginn eines jeden Semesters bekanntgegeben und in den Prüfungsinformationen Nr. 1 veröffentlicht.

Integriertes Nebenfach (Pflichtmodul)

Modul 26310 Management von Softwareprojekten (10 LP), Prüfungsklausur mit dem
Kurs 01895 Management von Softwareprojekten, belegbar im Sommersemester
Formale Teilnahmevoraussetzung: keine

Integriertes Nebenfach (Wahlpflichtbereich)

Zwei Wahlmodule (mit der Anmeldung zur Prüfung wird das jeweilige Wahlmodul unwiderruflich festgelegt) aus
Modul 26410 IV-Strategien (10 LP), Prüfungsklausur mit dem Kurs
Kurs 01896 IV-Strategien, belegbar im Wintersemester
Modul 1010 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts (10 LP), Prüfungsklausur mit dem
Kurs 05009 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, belegbar im Winter- und Sommersemester
Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft (10 LP), Prüfungsklausur mit
Kurs 40500 Einführung in die BWL und
Kurs 40501 Einführung in die VWL, belegbar im Winter- und Sommersemester
Modul 31621 Grundlagen des Marketing (10 LP), Prüfungsklausur mit dem
Kurs 41621 Grundlagen des Marketing, belegbar im Winter- und Sommersemester
Formale Teilnahmevoraussetzung für alle Wahlmodule des integrierten Nebenfachs: keine

Abschlussmodul

Modul 29000 Abschlussmodul (15 LP), bestehend aus
Abschlussarbeit und Kolloquium
Bearbeitungszeit für die Arbeit im Vollzeit- und im Teilzeitstudium 3 Monate
Das Abschlussmodul besteht aus einer Abschlussarbeit und einem zugehörigen Kolloquiumsvortrag vor dem betreuenden Prüfenden. Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit in Informatik. Eine mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.
Formale Teilnahmevoraussetzung: keine

Noten und Urkunde

Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen, sämtliche Modulprüfungen bestanden und die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die Gesamtnote errechnet sich aus einem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der Abschlussarbeit. Dabei gehen die Noten der Modulprüfungen mit einfachem Gewicht, die Note der Abschlussarbeit mit dem zweifachen Gewicht in die Berechnung ein.

Bei bestandener Bachelor-Prüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. In das Zeugnis werden die Gesamtnote, die Bezeichnungen und Noten der Modulprüfungen sowie das Thema der Abschlussarbeit und deren Note aufgenommen. Für die Modulprüfungen Wahlmodul I bis Wahlmodul IV werden zusätzlich die Bezeichnungen der geprüften Module (Kurse) aufgenommen. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Bachelor-Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des Grades

Bachelor of Science (B. Sc.)

in Informatik beurkundet wird.

Zusätzlich wird ein Diploma Supplement in englischer Sprache ausgestellt.

Aktualisiert: UBec | 23.09.2011
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