Zum 1.10.2010 wurde die Prüfungsordnung bzgl. Zugangsvoraussetzungen, Probestudium, Zugangsprüfung und Übergangsbestimmungen geändert.
Übergangsregelungen für Studierende, die über die besondere fachliche Eignung zum Studiengang zugelassen werden möchten.
Mit Fachhochschulreife oder nicht einschlägig fachgebundener Hochschulreife können Sie, wenn Sie bis einschließlich Sommersemester 2010 das Akademiestudium begonnen haben, noch bis einschließlich Wintersemester 2012/13 über die besondere fachliche Eignung zum Bachelor-Studiengang Informatik zugelassen werden. Sie weisen die besondere fachliche Eingnung durch Leistungsnachweise im Umfang von 30 LP aus der Tabelle im nachfolgenden Absatz " Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung besonders Qualifizierte" oder durch entsprechende gleichwertige Hochschulleistungen nach. Liegen diese vor, beantragen Sie beim Studierendensekretariat die Einschreibung in den Studiengang. Die im Akademiestudium erworbenen Leistungsnachweise der nachstehenden Tabelle zählen für den Bachelor-Studiengang, als hätten Sie diese im Studiengang selbst erworben.
Studierende, die einen integrierten Diplomstudiengang der FernUniversität mit Fachhochschulreife aufgenommen haben, können noch bis einschließlich Wintersemester 2012/13 über die besondere fachliche Eignung zum Bachelor-Studiengang Informatik zugelassen werden. Sie weisen die besondere fachliche Eingnung nach durch Leistungsnachweise im Umfang von 30 LP aus der Tabelle im nachfolgenden Absatz " Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung besonders Qualifizierte" oder durch entsprechende gleichwertige Hochschulleistungen, die bis einschließlich Wintersemester 2012/13 zu erbringen sind. Die im Akademiestudium erworbenen Leistungsnachweise der nachstehenden Tabelle zählen für den Bachelor-Studiengang, als hätten Sie diese im Studiengang selbst erworben.
Für in der beruflichen Bildung besonders Qualifizierte, die sich bereits im Akademiestudium befinden, bestehen zwei Möglichkeiten:
Sie können Gebrauch von den ab dem WS 2010/11 geltenden Regelungen machen und sich je nach Art der vorliegenden Qualifikation direkt in den Bachelorstudiengang einschreiben oder ein Probestudium aufnehmen.
Es besteht auch noch bis einschließlich Wintersemester 2012/13 die Möglichkeit, über eine bestandene Zugangsprüfung im Akademiestudium den Bachelor-Studiengang Informatik aufzunehmen, wenn Sie bis einschließlich Sommersemester 2010 das Akademiestudium begonnen haben. Für die Zugangsprüfung im Akademiestudium müssen Sie mindestens 22 Jahre alt sein, eine berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG abgeschlossen haben und mindestens 3 Jahre danach berufstätig gewesen sein. Als Akademiestudierende/r erwerben Sie Leistungsnachweise aus den Kursen der nachstehenden Tabelle im Umfang von 30 Leistungspunkten. Können sie die beruflichen Voraussetzungen nachweisen und liegen die geforderten Leistungsnachweise vor, können Sie über das Studierendensekretariat der Fernuniversität beim Prüfungsamt Mathematik und Informatik ein Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung für den Studiengang beantragen, das Ihnen die Einschreibung in diesen Studiengang zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermöglicht. Die im Akademiestudium erworbenen Leistungsnachweise zählen für den Bachelor-Studiengang, als hätten Sie diese im Studiengang selbst erworben.
Sie können aus den folgenden Modulen und Teilmodulen auswählen ( ECTS-Punkte = Leistungspunkte / LP):
| Kurs 01613 | Einführung in die imperative Programmierung (5 ECTS-Punkte) | belegbar im Wintersemester |
| Kurs 01141 | Mathematische Grundlagen (10 ECTS-Punkte) | belegbar im Winter- oder Sommersemester |
| Kurs 01142 | Algorithmische Mathematik (10 ECTS-Punkte) | belegbar im Winter(1)- oder Sommersemester |
| Kurs 01618 | Einführung in die objektorientierte Programmierung (10 ECTS-Punkte) | belegbar im Sommersemester |
| Kurs 01661 | Datenstrukturen (5 ECTS-Punkte) | belegbar im Sommersemester |
| (1)Im Wintersemester ohne Einsendeaufgaben und Studientage | ||
Leistungsnachweise zu den Teilmodulen Computersysteme I (5 ECTS-Punkte) und Computersysteme II (5 ECTS-Punkte), die bis Ende Sommersemester 2010 erbracht werden/wurden, können für das Bestehen der Zugangsprüfung oder den Nachweis der fachlichen Eignung herangezogen werden. Eine Anrechnung auf die Modulprüfung Computersysteme der Bachelor-Prüfung ist damit nicht verbunden. An die Stelle des Leistungsnachweises zum Modul Mathematische Grundlagen können die beiden Leistungsnachweise zu den nicht mehr angebotenen Teilmodulen Mathematik für Informatiker I (Bachelor) und Formale Grundlagen der Informatik treten. An die Stelle des Leistungsnachweises zum Modul Algorithmische Mathematik kann der Leistungsnachweis zum nicht mehr angebotenen Modul Mathematik für Informatiker II (Bachelor) treten.
FernUniversität in Hagen, Fakultät für Mathematik und Informatik, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-1700, E-Mail: Dekanat.mathinf@fernuni-hagen.de