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Über Prüfungen und Leistungsnachweise

Leistungsnachweise

Zu den Lehrveranstaltungen bzw. Moduln können Sie einen Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erwerben. Die Vergabe eines Leistungsnachweises erfolgt nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Lehrveranstaltung im jeweiligen Semester und ist an die von den Betreuern der Lehrveranstaltung gestellten Bedingungen geknüpft, die sehr unterschiedlich sein können.
Ist der Erwerb eines Leistungsnachweises fehlgeschlagen, so kann dieser in der Regel erst dann wieder angestrebt werden, wenn die entsprechende oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung wieder angeboten wird. Die Zahl möglicher Wiederholungsversuche ist bei Leistungsnachweisen nicht begrenzt.
Für das Bestehen der Bachelor-Prüfung im Fach Mathematik ist das Vorliegen bestimmter Leistungsnachweise vorgeschrieben (s. Studienpläne oder Leitfaden). Diese Leistungsnachweise erscheinen allerdings nicht auf dem Zeugnis und gehen in keiner Weise in die Benotung ein. Vielfach sind sie von vorn herein unbenotet.

Prüfungsleistungen (Modulprüfungen)

Die Prüfungsleistungen der Bachelor-Prüfung mit Ausnahme der Abschlussarbeit nennt man Modulprüfungen. Die Prüfungsordnung legt fest, ob die Modulprüfungen schriftlich sind in Form einer zweistündigen Prüfungsklausur oder mündlich in Form einer Einzelprüfung von 15 bis 25 Minuten Dauer.
Modulprüfungen können gänzlich unabhängig von der Durchführung des jeweiligen Kurses abgelegt werden.
Für Prüfungsklausuren gibt es jedes Semester einen festen Termin, zu dem sie abgelegt werden können, für mündliche Modulprüfungen können das ganze Jahr über mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern Termine vereinbart werden.
Eine nicht bestandene Prüfungsklausur oder mündliche Modulprüfung kann nur bis zu zweimal wiederholt werden.

Abschlussarbeit

Sie ist eine Prüfungsarbeit in Mathematik. Abschlussarbeiten in den Nebenfächern sind nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit beträgt im Vollzeit- wie im Teilzeitstudium höchstens 2 Monate. Der Umfang der Arbeit soll im Regelfall 40 Seiten nicht überschreiten.
Eine mit „nicht ausreichend“ bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.

Bestehen der Bachelor-Prüfung, Zeugnis und Bachelor-Urkunde

Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen, sämtliche Modulprüfungen bestanden sind und die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde.
Die Fachnote für das Nebenfach errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der zugehörigen Modulprüfungen. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Modulprüfungen der Mathematik, der doppelt gewichteten Fachnote für das Nebenfach und der doppelt gewichteten Note der Abschlussarbeit.
Bei bestandener Bachelor-Prüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. In das Zeugnis werden die Gesamtnote, die Fachnote des Nebenfaches, die Modulnoten sowie das Thema der Abschlussarbeit und deren Note aufgenommen. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Bachelor-Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des Grades Bachelor of Science (B.Sc.) beurkundet wird.

Aktualisiert: UBec | 25.05.2010
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