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Modulprüfungen und Leistungsnachweise

Ablauf des Studiums

Das Studium besteht aus folgenden Inhalten: es sind 6 Module aus den Katalogen M und ggf. B zu wählen. In den Modulen darf kein Kurs mehrfach auftreten. Zudem ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Programmierpraktikum oder einem Fachpraktikum der Informatik sowie an einem Seminar in Informatik erforderlich und eine Abschlussarbeit zu einem Informatik-Thema anzufertigen. Es gibt keine Pflichtmodule.

Der Katalog B umfasst die Wahlmodule aus der zweiten Hälfte des Bachelor-Studiengangs Informatik und gibt Einführungen in grundlegende und zentrale Themenbereiche der Informatik. Der Katalog M umfasst die Module des Master-Studiengangs Informatik und bietet ein breites Spektrum von Vertiefungen und Ergänzungen zum Modulangebot des Katalogs B. Er ist in Stammmodule und Spezialmodule aufgeteilt. Beide Kataloge gliedern sich in die fünf Bereiche B1/M1 bis B5/M5:

B1/M1 Grundlagen der Informatik
B2/M2 Computersysteme
B3/M3 Informationssysteme und Künstliche Intelligenz
B4/M4 Software Engineering und Programmiersprachen
B5/M5 Betriebssysteme, Verteilte und Kooperative Systeme

Die Auswahl und Verwendung der Module aus den Katalogen B oder M muss inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln genügen, die Sie am Ende dieser Seite finden.

Die Module, die inhaltliche Beschreibung und die Zuordnung zu den Bereichen B1/M1 bis B5/M5 finden Sie im Modulhandbuch (s. Link in der rechten Spalte). Auch im Studiengangs- und Kursangebot und in den Prüfungsinformationen Nr. 1 werden die aktuellen Modulkataloge B und M mit ihren Bereichen veröffentlicht.

Egal, ob in Teilzeit oder in Vollzeit, Sie wählen in jedem Semester aus, welche und wie viele Kurse Sie belegen und bearbeiten möchten. Beachten Sie aber, dass nicht alle Kurse in jedem Semester angeboten werden. Die meisten Kurse werden nur ein Mal pro Studienjahr angeboten. Das Kursangebot für ein Semester wird im Studiengangs- und Kursangebot veröffentlicht.

Module schließen Sie entweder mit Leistungsnachweisen oder mit Prüfungsleistungen ab. Alle diese Leistungen werden studienbegleitend erbracht. Zu Klausuren und mündlichen Prüfungen müssen Sie sich explizit anmelden, die Belegung eines Kurses verpflichtet nicht zu einer Abschlussleistung.

Übergangsbestimmungen nach alten Versionen der Prüfungsordnung finden Sie in der Prüfungsordnung und in den Prüfungsinformationen Nr. 1.

erforderliche Leistungsnachweise

Leistungsnachweise sind kursbezogen. Leistungsnachweise sind bei Kursen der Übungsschein über die erfolgreiche Teilnahme am entsprechenden Kurs bzw. die ausgegebenen Seminar- bzw. Praktikumsscheine. Für einen Übungsschein zu einem Kurs ist in der Regel eine bestandene Kursabschlussklausur oder ein erfolgreiches Klausurersatzgespräch erforderlich. Besteht ein Modul aus einem Kurs, so schließt der Leistungsnachweis zum Kurs auch das Modul ab. Besteht ein Modul aus zwei Kursen, so werden für den Modulabschluss entweder die Leistungsnachweise zu den beiden Kursen oder ein gemeinsamer Leistungsnachweis zu beiden Kursen benötigt. Die genauen Bedingungen für einen Leistungsnachweis zu einem Kurs, z.B. ob für für die Klausurzulassung eine Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben erforderlich ist, werden allen Kursbelegerinnen und Kursbelegern zu Beginn des Kurses von den Dozentinnen und Dozenten mitgeteilt. Leistungsnachweise können nur in dem Semester erworben werden, in dem der entsprechende Kurs belegt bzw. am angebotenen Seminar bzw. Praktikum teilgenommen wird. Leistungsnachweise können beliebig oft wiederholt werden, und zwar immer dann, wenn die Veranstaltung erneut angeboten wird. Leistungsnachweise sind benotet oder unbenotet. Falls sie benotet sind, geht die Benotung nicht in die Gesamtnote der Master-Prüfung ein.

Wahlmodul 1 (10 ECTS-Punkte) mit
einem Modul aus Katalog B oder M

Wahlmodul 2 (10 ECTS-Punkte) mit
einem Modul aus Katalog B oder M

Praktikum (10 ECTS-Punkte) mit
dem Programmierpraktikum (Kurs 01580) oder
einem Fachpraktikum der Informatik
Formale Voraussetzung für die Teilnahme am Programmierpraktikum oder an einem Fachpraktikum ist mindestens eine bestandene Modulprüfung aus Wahlmodul I bis Wahlmodul IV der Master-Prüfung.

Seminar in Informatik
(5 ECTS-Punkte) mit einem
Seminar in Informatik

Master-Prüfung (Modulprüfungen und Abschlussarbeit)

Für die mündlichen Modulprüfungen der Masterprüfung können das ganze Jahr über mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern Termine vereinbart werden. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 bis 25 Minuten. Eine Modulprüfung beinhaltet immer das komplette Modul. Jede mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertete Modulprüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Eine bestandene Modulprüfung kann nicht wiederholt werden. Wenn Sie über ein Modul eine mdl. Prüfung ablegen, ist weder der Erwerb des Leistungsnachweises zum Modul erforderlich noch sind als Zulassungsvoraussetzung erfolgreich bearbeitete Einsendeaufgaben notwendig.

Modul 25110 Wahlmodul I (10 ECTS-Punkte)
Modul 25210 Wahlmodul II (10 ECTS-Punkte)
Modul 25310 Wahlmodul III (10 ECTS-Punkte)
Modul 25410 Wahlmodul IV (10 ECTS-Punkte)
jeweils eine mündliche Prüfung mit je
einem Modul aus Katalog M
Formale Teilnahmevoraussetzung: keine

Die inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln für die Auswahl der Module sind zu beachten.
Die Reihenfolge der jeweiligen Prüfungen ist nicht vorgeschrieben.

29000 Abschlussarbeit (15 ECTS-Punkte) mit einer
Abschlussarbeit in Informatik Bearbeitungszeit 3 Monate
Formale Teilnahmevoraussetzung: 3 der 4 Modulprüfungen sind bestanden.
Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit in Informatik. Abschlussarbeiten in anderen Fächern sind nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt im Vollzeit- und im Teilzeitstudium 3 Monate. Der Umfang der Arbeit soll ohne Anlagen 70 Seiten nicht überschreiten.

Noten und Urkunde

Die Master-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen, sämtliche Modulprüfungen bestanden und die Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die Gesamtnote errechnet sich aus einem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der Abschlussarbeit. Dabei gehen die Noten der Modulprüfungen Wahlmodul I bis IV jeweils mit dem einfachen Gewicht und die Note der Abschlussarbeit mit dem zweifachen Gewicht in die Berechnung ein. Bei bestandener Master-Prüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. In das Zeugnis werden die Gesamtnote, die Noten der Modulprüfungen, der gewählte Vertiefungsbereich sowie das Thema der Abschlussarbeit und deren Note aufgenommen. Für die Modulprüfungen werden zusätzlich die Bezeichnungen der geprüften Module aufgenommen.

Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Master-Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des Grades

Master of Computer Science (M.Comp.Sc.)

beurkundet wird. Zusätzlich wird ein Diploma Supplement in englischer Sprache ausgestellt.

Auswahl und Verwendung der Module

Aus den Katalogen B oder M sind insgesamt sechs Module, in denen kein Kurs mehrfach auftreten darf, zu wählen und für die erforderlichen Leistungsnachweise und Modulprüfungen zu verwenden. Die Auswahl und Verwendung der Module muss dabei den folgenden inhaltlichen und prüfungsbezogenen Regeln genügen:

Inhaltliche Regeln:
Die sechs Module sind wie folgt auszuwählen:
• Einer der fünf Bereiche B1/M1 bis B5/M5 ist als Vertiefungsbereich zu wählen.
• Aus dem Vertiefungsbereich sind mindestens zwei Module aus Katalog M, davon mindestens ein Stammmodul, zu wählen.
• Aus zwei weiteren Bereichen ist jeweils mindestens ein Stammmodul aus Katalog M oder ein Modul aus Katalog B zu wählen.
• Die übrigen zwei Module können aus beliebigen Bereichen gewählt werden.
• Zusätzlich gilt, dass aus dem Katalog B höchstens zwei Module gewählt werden können.

Prüfungsbezogene Regeln:
Die sechs Module sind wie folgt zu verwenden:
• Zu zwei Modulen aus den Katalogen B oder M ist jeweils ein Leistungsnachweis zu erbringen.
• Vier Module aus Katalog M sind für die vier Modulprüfungen der Master-Prüfung zu verwenden.
• Dabei sind mindestens zwei Modulprüfungen über jeweils ein Modul aus dem Vertiefungsbereich abzulegen.

Planungsschema

Als Hilfestellung für Ihre Planung der Modulauswahl haben wir das folgende Planungsschema entwickelt, das Sie nutzen können, um den Überblick bezüglich der Einhaltung der oben genannten Regeln im Laufe Ihres Studiums zu behalten. ragen Sie in die freien Felder in jeder Zeile genau ein Modul ein. Zulässig sind jeweils nur Module aus dem in der Überschrift genannten Bereich. Kennzeichnen Sie Stammmodule durch den Zusatz St. Kreuzen Sie einen Bereich aus B1/M1 bis B5/M5 als gewählten Vertiefungsbereich an. Die in den schattierten Feldern aufgeführten Bedingungen über die Anzahl der jeweils gewählten Module im Bereich bzw. die Anzahl der Bereiche, aus denen entsprechende Module gewählt wurden, müssen dabei eingehalten werden.

  Bereich M1 Bereich M2 Bereich M3 Bereich M4 Bereich M5 im
Vertiefungsbereich
Anzahl
Bereiche
Modulprüfung              
Modulprüfung              
Modulprüfung              
Modulprüfung              
Anzahl der
Modulprüfungen
          ≥ 2  
  B1/M1 B2/M2 B3/M3 B4/M4 B5/M5    
Leistungsnachweis              
Leistungsnachweis              
Anzahl Stammmodule           ≥ 1 ≥ 3
Anzahl Module aus Katalog B            
Vertiefungsbereich O O O O O    

Aktualisiert: UBec | 21.05.2012
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