In den Studiengang kann eingeschrieben werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Hochschulen nach Nr. 1 sind Universitäten, Technische Universitäten, Technische Hochschulen und Fachhochschulen, nicht jedoch Berufsakademien. Von den Studiengängen an Berufsakademien sind lediglich akkreditierte Bachelor-Studiengänge Studiengängen an Hochschulen gleichgestellt. Dies trifft jedoch nicht für (Diplom-)Studiengänge an Berufsakademien zu, für die von einer ausländischen Hochschule lediglich eine Bachelor-Urkunde ausgestellt wurde. Absolventinnen und Absolventen von sonstigen Studiengängen an Berufsakademien, die am Studiengang Master of Computer Science interessiert sind, können über den erfolgreichen Abschluss unseres Bachelor-Studiengangs Informatik die Zugangsvoraussetzungen erwerben.
Für Studiengänge, die nicht in den Aufzählungen am Ende dieser Seite gelistet sind, müssen die Mathematikanteile (13 ECTS-Punkte / 9 SWS) und/oder Informatikanteile (27 ECTS-Punkte / 18 SWS) im Einzelfall durch entsprechende Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen im angegebenen Umfang nachgewiesen werden. Dabei zählen die SWS von Übungen zu Vorlesungen ebenfalls mit. Den Nachweis führen Sie, indem Sie Ihren Bewerbungsunterlagen neben den Zeugnissen, Prüfungsbescheinigungen und Leistungsnachweisen in beglaubigter Kopie auch offizielle Unterlagen der Hochschule (Studienpläne, Modulhandbuch, Auszüge aus kommentierten Vorlesungsverzeichnissen, ggf. gesonderte Bescheinigungen der Hochschule) beifügen, aus denen die Inhalte und Umfänge (SWS oder ECTS-Punkte) der entsprechenden Lehrveranstaltungen hervorgehen. Auch für Auskünfte vorab verfahren Sie bitte auf diese Weise. Nur bei Vorlage aussagekräftiger schriftlicher Unterlagen kann auch in Zweifels- und Grenzfällen geklärt werden, ob und in welchem Umfang Ihre Leistungen dem Mathematik- bzw. Informatikbereich zugeordnet werden können. Alle Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an das für die Einschreibung und Studienzulassung zuständige Studierendensekretariat der FernUniversität.
Wenn die Mathematikanteile in Ihrem Erststudium nicht oder nur zu einem Teil gegeben sind, empfehlen wir zunächst die Aufnahme eines Akademiestudiums oder des Studiengangs Bachelor of Science in Informatik mit einer (die Mathematikanteile aus dem Erststudium ergänzenden) Belegung von Kursen aus
und den Erwerb der entsprechenden Leistungsnachweise.
Wenn die Informatikanteile in Ihrem Erststudium nicht oder nur zum Teil gegeben sind, empfehlen wir ebenfalls zunächst die Aufnahme eines Akademiestudiums oder des Studiengangs Bachelor of Science in Informatik mit einer (die Informatikanteile aus dem Erststudium ergänzenden) Belegung von Kursen aus
und den Erwerb der entsprechenden Leistungsnachweise. Bei Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Informatik können auch die Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs (z.B. Prüfungsklausur Computersysteme) abgelegt werden; sie zählen dann auch für die Zugangsvoraussetzung des Informatikanteils. Beachten Sie bei der Auswahl, dass es für einige der o.g. Kurse inhaltliche Voraussetzungen gibt, die Sie in den Kursbeschreibungen im Lernraum Virtuelle Universität und in den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Informatik finden.
Zwischenzeitlich können auch im Akademiestudium oder bei Einschreibung in einen anderen Studiengang der FernUniversität Kurse des Studiengangs Master of Computer Science bereits belegt und Leistungsnachweise erworben werden, die im Studiengang erforderlich sind. Auf diese Weise ist ein Einstieg in das Studienprogramm des Studiengangs Master of Computer Science ohne größeren Zeitverlust möglich. Die Prüfungen der Master-Prüfung setzen das Vorliegen der Einschreibung im Studiengang voraus.
| Keine Anrechnung von Leistungen aus dem Studiengang, der Zugangsvoraussetzung ist. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass auf die im Studiengang Master of Computer Science geforderten Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen keine Leistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung ist, angerechnet werden können. Dies gilt auch für Leistungen aus anderen Studiengängen, wenn diese bereits in diesem Erststudiengang angerechnet wurden. Anträge zu stellen, die sich nur auf solche Leistungen beziehen, ist daher zwecklos. Einzige Ausnahme: Auf den im Studiengang geforderten Leistungsnachweis zum Programmierpraktikum oder zu einem Fachpraktikum der Informatik können gleichwertige Praktikumsleistungen auch aus dem Studiengang, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung ist, oder gleichwertige berufspraktische Leistungen angerechnet werden. |
FernUniversität in Hagen, Fakultät für Mathematik und Informatik, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-1700, E-Mail: Dekanat.mathinf@fernuni-hagen.de