Logo - Fakultät für Mathematik und Informatik Illustration
Rubriken

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung der Elektro- und Informationstechnik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Das Thema der Abschlussarbeit kann von jeder Hochschullehrerin oder jedem Hochschullehrer, jeder Privatdozentin und jedem Privatdozenten sowie jeder Hochschuldozentin oder jedem Hochschuldozenten der Fakultät für Mathematik und Informatik gestellt werden. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, einen Vorschlag für das Thema zu machen. Soll die Abschlussarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Fakultät für Mathematik und Informatik durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt sechs Monate. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Abschlussarbeit innerhalb der vorgesehenen Frist bei einem Arbeitseinsatz gemäß 30 ECTS-Leistungspunkten abgeschlossen werden kann. Das Thema kann nur einmal innerhalb der ersten zwei Monate zurückgegeben werden. Auf begründeten Antrag hin kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit um bis zu sechs Wochen verlängern. Alle genannten Zeiten verdoppeln sich für Teilzeitstudierende.

Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit soll in der Regel einen Umfang von 120 Seiten (ca. 40 Zeilen/Seite, 80 Zeichen/Zeile, Schriftgröße 11 Punkt) nicht überschreiten.

Die Abschlussarbeit ist von zwei Prüferinnen oder Prüfern zu begutachten und zu bewerten. Ist die Abschlussarbeit von beiden Prüferinnen oder Prüfern mit der Note „nicht ausreichend” (5,0) bewertet, so gilt die Abschlussarbeit insgesamt als mit der Note „nicht ausreichend” (5,0) bewertet und die Prüfungsleistung als nicht bestanden. Die Abschlussarbeit kann dann unter Bearbeitung eines anderen Themas einmal wiederholt werden.

Die von mindestens einer Prüferin oder einem Prüfer mit der Note „ausreichend” (4,0) oder besser bewertete Abschlussarbeit ist in einem halbstündigen öffentlichen Vortrag von der Kandidatin oder dem Kandidaten mit anschließender Gelegenheit zur Befragung mündlich zu verteidigen. Der Vortrag ist von den beiden Prüferinnen oder Prüfern zu bewerten.

Die Gesamtnote der Abschlussarbeit berechnet sich aus der Summe der beiden jeweils mit drei Achteln gewichteten Bewertungen der Abschlussarbeit und der jeweils mit einem Achtel gewichteten Bewertungen des Vortrags.

Ist die Gesamtnote der Abschlussarbeit nicht 4,0 oder besser, so ist die Abschlussarbeit nicht bestanden. Sie kann unter Bearbeitung eines anderen Themas einmal wiederholt werden.

Ist eine Abschlussarbeit oder gilt sie als mit der Note „nicht ausreichend” (5,0) bewertet und bestehen keine Wiederholungsmöglichkeiten mehr, so ist die Prüfung zum Erwerb des akademischen Grades „Master of Science” im Studiengang Elektro- und Informationstechnik endgültig nicht bestanden.


Aktualisiert: UBec | 06.05.2010
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Fakultät für Mathematik und Informatik, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-1700, E-Mail: Dekanat.mathinf@fernuni-hagen.de