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Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Allgemeines zur Anrechnung

Eine Anrechnung von Leistungen aus dem Studiengang, der Zugangsvoraussetzung ist, ist nicht möglich. Dies gilt auch für Leistungen aus anderen Studiengängen, wenn diese bereits in diesem Erststudiengang angerechnet wurden.
Wenn Sie darüber hinaus Leistungen an Hochschulen erbracht haben, besteht die Möglichkeit, gleichwertige Leistungen im Master-Studiengang Informatik anrechnen zu lassen.
Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien werden bezüglich der Anrechnung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen wie Hochschulstudiengänge behandelt.
Leistungsnachweise der Fernuniversität, die für den Studiengang Master of Science im Fach Informatik vorgesehen sind, aber im Akademiestudium erworben wurden, zählen nach Aufnahme dieses Studiengangs auch als Leistungsnachweis für diesen Studiengang.
Leistungen aus schulischen oder beruflichen Ausbildungsgängen, die keine Studiengänge sind, können nicht angerechnet werden.

Anrechnung auf Module des Katalogs M und auf das Kursmodul-5

Zur Anrechnung können Module / Kurse kommen, die inhaltlich den Stoff eines Moduls (Teilmoduls bei Kursmodul-5) aus Katalog M aufgreifen und die in Art, Umfang und Leistungsniveau dem Modul (Teilmodul bei Kursmodul-5) aus dem Katalog M entsprechen.

Übernahme von Noten

Wenn Sie einen Anrechnungsantrag stellen und einen positiven Bescheid erhalten, so ist dieser für Prüfungsleistungen unwiderruflich. Die Noten werden, sofern die Notensysteme vergleichbar sind, übernommen oder die Anrechnung erfolgt ohne Note. In jedem Fall wird die Prüfungsleistung im Zeugnis als angerechnete Leistung ausgewiesen.
Leistungsnachweise werden ohne Note angerechnet und stehen nicht im Zeugnis.

Auskunftsersuchen

Wenn Sie zunächst nur prüfen lassen wollen, welche Leistungen anrechenbar sind, können Sie vorab einen verbindlichen schriftlichen Auskunftsbescheid anfordern. Die eingereichten Unterlagen müssen dazu noch nicht beglaubigt sein, die Beglaubigung ist für die endgültige Anrechnung nachzureichen.

Wo stelle ich den Antrag?

Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. den Erhalt einer verbindlichen Auskunft zu möglichen Anrechnungen müssen Sie auf dem Postwege einen schriftlichen Antrag bzw. ein schriftliches Auskunftsersuchen an das Prüfungsamt stellen.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik
58084 Hagen
Unverbindliche telefonische Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail zu möglichen Anrechnungen können in der Regel nur in offensichtlichen und einfach gelagerten Fällen gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass E-Mail-Anhänge grundsätzlich nicht geöffnet werden. Auskünfte erteilt Dr.-Ing. Josef Eulenbrok zu den telefonischen Sprechzeiten donnerstags 14.00 bis 15.30 Uhr bzw. per E-Mail an pruefungsamt.mathinf@fernuni-hagen.de .

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

• Die Matrikel-Nr. bei der FernUniversität und die Angabe des Studiengangs, für den die Einschreibung erfolgt ist und für den Anrechnungen beantragt werden.
• Eine genaue Aufstellung der Leistungsnachweise (LN) und Prüfungsleistungen (PL) aus dem Studiengang an der FernUniversität, für die eine Anrechnung beantragt wird und Angaben dazu, welche der bisher erbrachten Leistungen aus anderen Studiengängen oder Hochschulen dafür Ihrer Auffassung nach in Frage kommen.
Beachten Sie bitte dazu, dass auf Leistungsnachweise in erster Linie Leistungsnachweise (Scheine) und ggf. auch Prüfungsleistungen, auf Prüfungsleistungen jedoch nur Prüfungsleistungen angerechnet werden können und eine Mehrfachverwertung derselben Leistung nicht möglich ist. Ebenso sind Teilanrechnungen ausgeschlossen. Beachten Sie weiterhin, dass die Umfänge (Semesterwochenstunden (SWS) oder Kreditpunkte (ECTS-Punkte)) der zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen die Umfänge der entsprechenden Lehrveranstaltungen an der FernUniversität mindestens erreichen müssen, um für eine Anrechnung überhaupt in Frage zu kommen (z.B. ist ein LN zu einer 2 SWS Veranstaltung nicht gleichwertig zu einem LN einer 4 SWS Veranstaltung).
• Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Prüfungsbescheinigungen) und Leistungsnachweise (Scheine), die die bisher erbrachten Leistungen dokumentieren.
• Offizielle Unterlagen, aus denen der Umfang der Lehrveranstaltungen (SWS oder Kreditpunkte), der Inhalt der Lehrveranstaltungen und Art und Dauer der Prüfungsleistungen hervorgehen (z.B. Belegbögen, Auszüge aus Modulhandbüchern oder einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des entsprechenden Semesters, offizielle oder selbst erstellte und vom Veranstalter bestätigte Inhaltsangaben zu den Lehrveranstaltungen, Studienordnung, Prüfungsordnung u.ä.m.), damit eine Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen kann.

Statten Sie Ihren Antrag gerade bei umfangreicheren Unterlagen mit den nötigen Verweisen zu den entsprechenden Belegen aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir pauschale Anträge nach dem Motto „Bitte prüfen Sie, welche der beigelegten Leistungen anrechenbar sind!” nicht bearbeiten können und die nötigen Rückfragen zu gravierenden Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen müssen. Ebenso ist bezüglich der o.g. Unterlagen ein Verweis auf www-Adressen anderer Hochschulen nicht ausreichend. Sie sind in einer Bringschuld, die nötigen Unterlagen in Papierform vorzulegen.

Informationsquellen:

Inhaltliche Beschreibungen der Module im Modulhandbuch, zu erbringende Leistungen in der Prüfungsordnung und in den Prüfungsinformationen, das alles finden Sie im Studiengangsportal: www.fernuni-hagen.de/mathinf/mscinf

Aktualisiert: UBec | 24.11.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Fakultät für Mathematik und Informatik, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-1700, E-Mail: Dekanat.mathinf@fernuni-hagen.de