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Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang ist

  • der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Informatik oder des Bachelor-Studiengangs Computer Science an einer Hochschule.

Diesen Studiengängen werden ein erfolgreich abgeschlossener Diplom-Studiengang Informatik oder Computer Science an einer Hochschule oder ein erfolgreich abgeschlossener Lehramtsstudiengang, der eine Unterrichtsberechtigung für die Sekundarstufe II im Fach Informatik einschließt, gleichgestellt. Entsprechende Abschlüsse in Allgemeiner Informatik oder in Kerninformatik sind der Informatik gleichgestellt.

Hochschulen sind Universitäten, Technische Universitäten, Technische Hochschulen und Fachhochschulen, nicht jedoch Berufsakademien. Von den Studiengängen der Informatik an Berufsakademien sind lediglich akkreditierte Bachelor-Studiengänge (Informatik) Informatik-Studiengängen an Hochschulen gleichgestellt. Dies trifft jedoch nicht für (Diplom-)Studiengänge der Informatik an Berufsakademien zu, für die von einer ausländischen Hochschule lediglich eine Bachelor-Urkunde ausgestellt wurde. Absolventinnen und Absolventen von sonstigen Informatik-Studiengängen an Berufsakademien, die am Studiengang Master of Science im Fach Informatik interessiert sind, können über den erfolgreichen Abschluss unseres Bachelor-Studiengangs Informatik die Zugangsvoraussetzungen erwerben.

Eine Einschreibung in den Studiengang Master of Science im Fach Informatik ist für Absolventinnen und Absolventen von Nichtinformatik-Studiengängen nicht möglich. Dies gilt auch für “Bindestrich”-Informatikstudiengänge wie z.B. Medieninformatik, Bioinformatik oder Wirtschaftsinformatik.

Für Absolventinnen und Absolventen der vorgenannten Studiengänge bietet die Fakultät für Mathematik und Informatik den Studiengang Master of Computer Science an, für den die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Keine Anrechnung von Leistungen aus dem Studiengang, der Zugangsvoraussetzung ist.

Die Prüfungsordnung sieht vor, dass auf die im Studiengang Master of Science im Fach Informatik geforderten Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen keine Leistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung ist, angerechnet werden können. Dies gilt auch für Leistungen aus anderen Studiengängen, wenn diese bereits in diesem Erststudiengang angerechnet wurden. Anrechnungsanträge zu stellen, die sich nur auf solche Leistungen beziehen, ist daher zwecklos.

Aktualisiert: UBec | 22.06.2010
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