Forschung

Foto: Torsten Silz

Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vertritt ein Fach, welches bereits auf eine mehr als 100 Jahre alte Tradition zurückblicken kann und zu Recht auch als steuerliche Betriebswirtschaftslehre bezeichnet wird.

Betriebswirtschaftslehre und damit auch die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre befassen sich mit den Betrieben. Ihre klassische Aufgabe ist es, betriebliche Entscheidungsprobleme zu analysieren, zu systematisieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die im Mittelpunkt der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre stehende Besteuerung bezieht sich aber i.d.R. nicht auf einen einzelnen Betrieb, sondern auf die rechtliche Einheit „Unternehmen“. Im Mittelpunkt der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre steht also die Unternehmensbesteuerung.

Der klassischen Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre folgend, ergibt sich als Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre die Befassung mit Steuern im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen. Ihr kommt es zu, bei diesen Unternehmensentscheidungen zu unterstützen. Dies lässt sich weiter durch folgende Aufgaben konkretisieren:

  1. die Steuerrechtsnormendarstellung,
  2. die Steuerwirkungs- und Steuergestaltungslehre sowie
  3. die Steuerrechtsgestaltungslehre.

Die Hauptaufgabe liegt dabei in der Steuerwirkungs- und der Steuergestaltungslehre: Um die Beeinflussung von Steuern untersuchen zu können, muss zunächst Klarheit über die Steuerwirkungen bestehen (Steuerwirkungslehre). Wenn sich dabei Entscheidungsalternativen erweisen (bspw. auf Grund eines steuerlichen Wahlrechts), wäre im nächsten Schritt zu prüfen, wie sich der Unternehmer verhalten sollte (Steuergestaltungslehre). Diese Steuergestaltungslehre, die auch als (betriebliche) Steuerplanung bezeichnet wird, ist nicht nur ein interessanter, sondern auch der anspruchsvollste Teil der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, denn notwendig sind dafür umfangreiche Kenntnisse über die jeweils relevanten Rechtsnormen sowie über deren Wirkungen.

Im Vergleich dazu sind die Steuerrechtsnormendarstellung und -gestaltungslehre von eher untergeordneter Bedeutung. Das darf aber nicht falsch verstanden werden: Voraussetzung für das Verständnis der Wirkung von Steuern ist die Kenntnis der jeweiligen Rechtsnormen. Dafür braucht es die Steuerrechtsnormendarstellung. Und sollte sich im Rahmen der übrigen Aufgaben Verbesserungspotential bei einer Norm zeigen (wenn bspw. festgestellt wird, dass das gesetzgeberische Ziel einer Norm mit deren Ausgestaltung nicht erreicht werden kann), ist es Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, darauf hinzuweisen und – soweit möglich – Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten (Steuerrechtsgestaltungslehre).

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist von einem Paradigmenstreit zweier Forschungsverständnisse geprägt: Wir gehören denjenigen an, die die Fachlichkeit und die Anwendungsorientierung hoch gewichten. Dies kommt auch in unserem Engagement in der "Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre" (FAST) zum Ausdruck:

Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre" (FAST)

In unserer Forschung beschäftigen wir uns vornehmlich mit der Unternehmensbesteuerung. Wir begleiten damit im Zusammenhang stehende Gesetzgebungsvorhaben und konzentrieren uns auf Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung und der Steuerplanung.

In diesem Bereich finden Sie kurze Beschreibungen der wichtigsten aktuell in Bearbeitung befindlichen größeren Forschungsprojekte des Lehrstuhls:

Aktuelle Projekte

Ebenfalls finden Sie hier die in Publikationen überführten Forschungsergebnisse:

Publikationen

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Lehrstuhl Meyering | 18.04.2024