Qualitätsstandards in der familienrechtspsychologischen Begutachtung
Unterstützung: Justizministerium des Landes NRW, OLG Hamm
Projektleitung: Prof. Dr. Christel Salewski, Prof. Dr. Stefan Stürmer
Jährlich werden viele Tausend psychologische Gutachten von Gerichten in Auftrag gegeben, um bei strittigen Scheidungs- und Trennungsfällen die richterlichen Entscheidungen über die weitere Lebensgestaltung der beteiligten Kinder zu unterstützen. Die Ergebnisse der psychologischen Sachverständigen haben häufig ein großes Gewicht im Verlauf von familienrechtlichen Verfahren; entsprechend hoch sollten die Qualitätsmaßstäbe sein, die an diese Gutachten angelegt werden können. Das übergeordnete Ziel einer ersten Studie bestand darin, an einer repräsentativen Stichprobe festzustellen, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten wissenschaftlich formulierten Mindestanforderungen genügen. Zu diesem Zweck wurden alle 116 Gutachten ausgewertet, die an vier Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in den Jahren 2010 und 2011 in Auftrag gegeben wurden: Nur eine Minderheit erfüllte fachliche Qualitätsstandards ( Zum Untersuchungsbericht). Ziel ist es, aus den Ergebnissen ein Pilotprojekt zu entwickeln, in dem eine systematische wissenschaftliche Entwicklung, Implementierung und Evaluation von qualitätssichernden Maßnahmen erfolgt.
Die Ergebnisse der Studie sind in Justiz, Psychologie und Medien auf ein großes Echo gestoßen. Entsprechende Informationen finden Sie hier Link.
Wissenschaftliche Anfragen zum Projekt oder Projektpublikationen richten Sie bitte direkt an christel.salewski oder stefan.stuermer. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Beratung in strittigen Gutachtenfragen anbieten und auch keine methodenkritischen Stellungnahmen zu strittigen Gutachten erstellen.
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