An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht nach Maßgabe der Habilitationsordnung die Möglichkeit ein Habilitationsverfahren zu durchlaufen. Ziel des Verfahrens ist Erteilung der venia legendi, das heißt die Zuerkennung der Fähigkeit, bestimmte Fächer in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten.
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