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Promotionsverfahren

Voraussetzungen

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen freut sich über qualifizierte Bewerber für ein Promotionsvorhaben. Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren, sollten Sie auf jeden Fall über ein ausgeprägtes Interesse an rechtswissenschaftlicher Forschung und eine weit überdurchschnittliche juristische Begabung verfügen. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass eine Promotion eine arbeits- und zeitintensive Beschäftigung ist. Nichtsdestotrotz kann eine abgeschlossene Promotion Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und ist zum Einschlagen einer wissenschaftlichen Laufbahn sogar unabdingbare Voraussetzung.

Zur Durchführung eines Promotionsverfahrens an der FernUniversität Hagen müssen Sie gemäß der Promotionsordnung über wenigstens ein juristisches Staatsexamen mit mindestens dem Prädikat „Vollbefriedigend“ oder – bei ausländischen Bewerbern – einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen. Ausländische Bewerber müssen zudem über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die in der Regel durch eine an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Feststellungsprüfung nachgewiesen werden. Zudem eröffnet der Abschluss als Master of Laws ( LL.M.) den Zugang zu einer Promotion, wenn er entsprechend gut ausgefallen ist. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann ein Promotionsverfahren auch in Betracht kommen, wenn Sie mindestens ein juristisches Staatsexamen mit einer Note im Bereich des oberen Befriedigend (mindestens 8,0 Punkte) abgelegt haben und Ihre wissenschaftliche Qualifikation auf andere Weise, z.B. durch Seminararbeiten oder Veröffentlichungen, nachweisen können.

Ablauf des Verfahrens

Der Ablauf des Promotionsverfahrens gestaltet sich wie folgt: Zunächst einmal sollten Sie mit einem Lehrstuhlinhaber in Kontakt treten und sich dort konkret um eine Promotionsstelle bewerben. Die Lehrstuhlinhaber stellen hier individuelle Anforderungen auf, diese können Sie bei den Lehrstühlen erfragen. Sollten Sie von einem Lehrstuhlinhaber angenommen werden, können Sie sich Ihren Status schriftlich bestätigen lassen. Mit dieser Bestätigung besteht auch die Möglichkeit, sich an der FernUniversität Hagen als Promotionsstudent einzuschreiben; die Universität begrüßt es, wenn die Promovenden als Studierende eingeschrieben sind.

Das Verfahren bleibt zubnächst beim Lehrstuhl anhängig. Dort werden Sie betreut, bis die Arbeit zunächst fertig gestellt ist. Nach Fertigstellung der Arbeit reichen Sie die Dissertation in zweifacher Ausfertigung nebst eines Antrags auf Zulassung zur Promotion nebst den erforderlichen Anlagen, die sich aus der Promotionsordnung ergeben, im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein. Der Promotionsausschuss bestellt dann zwei Gutachter, die die Arbeit begutachten und benoten. Wenn die Gutachten vorliegen, wird die Arbeit zwei Wochen ausgelegt und es findet im Anschluss eine mündliche Prüfung, das Rigorosum statt. Dort werden Sie von einem Ausschuss bestehend aus drei Prüfern geprüft und benotet. Aus den Benotungen der Dissertation und des Rigorosums ergibt sich dann eine Gesamtnote der Promotion. Ihre Dissertation muss in der Folge entsprechen der Promotionsordnung veröffentlicht werden. Erst nach Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren abgeschlossen und Sie sind berechtigt den Titel Dr. iur. zu führen. Auf Antrag kann Ihnen der Dekan die Führung des Doktortitels auch zuvor bereits gestatten, wenn Sie einen Verlagsvertrag vorlegen können.

Dekanat ReWi | 17.12.2010
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de