Die Studierenden gewinnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete. Die Anfängerinnen und Anfänger erhalten einen motivierenden Einstieg und beherrschen erste Leitbegriffe und Systematisierungen des Rechts im Gesamtzusammenhang. Darüber hinaus haben sie die Grundzüge der juristischen Methode und ihre praktische Anwendung erlernt und können mit den gängigen Informationsquellen umgehen.
Ausgangspunkt der Orientierung über den gesamten Lehrstoff des Bachelor-Studiengangs ist ein Einblick in den Arbeitsalltag eines Start-up Unternehmens. Hier stehen eine Geschäftsführerin mit juristischer Vorbildung und ein wirtschaftswissenschaftlich ausgebildeter Geschäftsführer vor verschiedenen Problemen, die sie mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Berührung bringen.
Die Studierenden werden dazu angeleitet, sich von den konkreten Fällen (Unternehmensalltag) in tiefere Ebenen vorzuarbeiten, wo sie weitergehende Informationen über die diskutierten Rechts- und Wirtschaftsfragen erwarten.
Der Kurs erfüllt mehrere Zwecke: Die Referenzstruktur (vom anschaulichen Beispiel zu den Lernebenen unterschiedlicher Abstraktion) weckt die Neugier auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff. Der Kurs hilft durch die praxisnahe Verankerung der Studieninhalte die Motivation über mehrere Jahre aufrechtzuerhalten. Er verdeutlicht die Interdependenzen der folgenden Module und betont die untrennbare Verflechtung von national- und europarechtlichen Regelungen sowie die Verbindung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Problemen.
Der Basiskurs Rechtswissenschaft gliedert sich in drei Teile.
Im zivilrechtlichen Teil werden die Stellung des Privatrechts im Gesamtsystem der Rechtsordung und die Bedeutung des Bürgerlichen Rechts als Kern des deutschen Privatrechts erörtert. Neben den Quellen des Privatrechts wird auch das Verhältnis von politischer Ordnung und Privatrecht behandelt. Die Hauptprinzipien des Privatrechts, insbesondere die Privatautonomie, werden dargestellt. Am Beispiel der Rechtsgeschäftslehre, vor allem anhand des Zustandekommens eines Vertrages, wird den Studierenden ein erster praktischer Eindruck von der Funktion des Privatrechts vermittelt.
Die Einführung ins Öffentliche Recht soll die Antwort auf Grundfrage aller Anfangssemester bereithalten – was heißt und zu welchem Ende studiert man Öffentliches Recht? Ansatzpunkt ist eine funktionale Annäherung an das Bezugsgebiet des Öffentlichen Rechts, der öffentlichen Gewalt und ihrer Aufgaben. Auf dieser Grundlage werden die vier Dimensionen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts entwickelt – Eingriff, Leistung, Infrastruktur und Vorsorge sowie Organisation – und mit Fallbeispielen veranschaulicht. Die Gliederungsstrukturen des Öffentlichen Rechts werden im Zusammenhang mit der Vielschichtigkeit der erfassten Lebensgebiete aufgezeigt. Im Weiteren werden spezifische Grundstrukturen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts in nationaler und europäischer Dimension dargestellt.
Der dritte Teil des Basiskurses befasst sich mit den theoretischen Grundlagen des Strafrechts. Dazu gehört in erster Linie die grundlegende Frage, was die Strafe ist. Das seit Jahrhunderten umstrittene Problem, welchen Sinn Strafrecht überhaupt hat, wird daraufhin in philosophischer und geschichtlicher Perspektive erläutert. Im Weiteren wird den Studierenden das Gesetzlichkeitsprinzip „nullum crimen, nulla poena sine lege“ mit seinen Konsequenzen als ein Grundbegriff des modernen Strafrechts und das System der strafrechtlichen Sanktionen nähergebracht. Die abschließende Einführung in das System der Straftat gibt einen Ausblick auf die vertiefende Auseinandersetzung im folgenden Strafrechtsmodul.
Der Kurs Juristisches Arbeiten stellt die besonderen Arbeitsmittel und Methoden des juristischen Denkens im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht dar. Die Studierenden erhalten einen Überblick, welche Informationsquellen ihnen in den einzelnen Rechtsbereichen zur Verfügung stehen und wie sie diese Quellen für eigene Arbeiten kritisch und reflektiert nutzen. Sie erwerben damit ein Orientierungswissen, das sie befähigt, sich in der Flut juristischer Informationen zurechtzufinden. Daneben werden die grundlegenden Regeln der juristischen Textproduktion und Darstellungsmethode, die sowohl für das Studium als auch die spätere berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind, vorgestellt und erläutert.
Die letzte Kurseinheit des Moduls besteht aus acht Beiträgen verschiedener Autoren, die den Studierenden praktische Hilfestellung bei der Falllösung und der Erstellung eigener juristischer Texte bieten sollen. Nach einer allgemeinen Einführung in die juristische Methode für Anfänger werden die Einzelprobleme der Fallbearbeitung wie juristisches Argumentieren, Umgang mit Sachverhalt und Subsumtion sowie Auslegung von Gesetzen angesprochen. Die folgenden drei Beiträge erläutern den Umgang mit fachspezifischen Schwierigkeiten, mit denen Studierende in den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht konfrontiert werden. Zum Abschluss werden die formalen Anforderungen an eine Seminar- oder Bachelorarbeit erläutert.
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