Das Modul 2 bereitet die Studenten auf ihre spätere Tätigkeit als Wirtschaftsrechtler vor, indem es ihnen nach einer Einführung in das Privatrecht die im wesentlichen im Allgemeinen Teil des BGB geregelten Institute des Privatrechts erläutert, die sie später in der Praxis beherrschen müssen.
Der Kurs gliedert sich in drei Teile: Einführung in das Privatrecht, Rechtsgeschäftslehre sowie Weitere Institute des Privatrechts.
In der Einführung wird den Studenten erläutert, welche Rechtsgebiete das Privatrecht umfaßt, unter welchen Gesichtspunkten man es unterteilen kann und welche Stellung das Bürgerliche Recht innerhalb des Privatrechts einnimmt, nämlich eine zentrale. Das Prinzip der Privatautonomie wird erklärt, die Bedeutung von Grundrechten und schließlich auch die Bedeutung von Gesetz und Richterrecht als wesentliche Rechtsquellen des Privatrechts.
Der zweite Teil bringt den Studenten das wesentliche Handwerkszeug des Vetragsrechtlers nahe. Die zentrale Bedeutung der Rechtsgeschäftslehre verdeutlicht die Gliederung, die sich zunächst mit dem Zustandekommen und der Wirksamkeit von Willenserklärungen einschließlich der Auslegung beschäftigt und sodann das Zustandekommens von Verträgen unter Einbeziehung der in der Praxis wichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt.
Der dritte Teil behandelt weitere Institute und Rechtsfiguren des BGB, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Rechtsgeschäftslehre stehen und dem Wirtschaftsrechtler vertraut sein müssen und ihm später bei der Aufgabe, Verträge zu gestalten, hilfreich sein werden. Die Wissensvermittlung erfolgt multimedial online sowie in Form einer interaktiven Lern-CD-ROM. Dabei tragen zahlreiche Übersichten, Grafiken und Animationen – auch tonunterlegt –, zur Verständnisförderung bei. Gesetzestexte und wichtige Urteile des BGH sind ebenso vorhanden wie ein umfangreiches Glossar. Die Kontrolle des Erlernten erfolgt zum einen durch Fälle mit abrufbarer Lösung und zum anderen durch Multiple-Choice-Aufgaben, bei denen selbständig u.a. Eingaben in Form von Paragraphen und Begriffen vorgenommen werden müssen.
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