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Modul 55103 Bürgerliches Recht II

Bürgerliches Recht II: Das Schuldverhältnis und die Durchsetzung von Forderungen

Im zweiten Modul des Bürgerlichen Rechts steht das Schuldrecht des BGB im Vordergrund. Die Regeln des Schuldrechts sind weitgehend dispositiver Natur, gesetzlich geregelt sind – von einigen Ausnahmen abgesehen - im wesentlichen punktuelle Austauschverhältnisse. Die Gestaltung von Verträgen, insbesondere von auf längere Dauer angelegten Verträgen, steht aufgrund der Vertragsfreiheit weitgehend im Ermessen der Vertragsparteien. Eine der Hauptaufgaben des ausgebildeten Wirtschaftsrechtlers wird es sein, Verträge zu entwerfen. Dabei sollte er die in der Praxis regelmäßig auftauchenden Probleme der Entstehung und der Durchführung von Schuldverhältnissen kennen und mit den denkbaren Leistungsstörungen und Problemen der Vertragserfüllung und ihres Nachweises vertraut sein. Der Kurs gliedert sich in mehrere Teile: Gliederung, Prinzipien, Rechtsquellen des Schuldrechts, Das Schuldverhältnis – von der Entstehung bis zum Erlöschen, Leistungsstörungen, Einzelne Schuldverhältnisse

Gliederung, Prinzipien, Rechtsquellen des Schuldrechts

  • Übersicht über die Regeln des Schuldrechts
  • Lernziel: Die 7 Prinzipien des Schuldrechts
  • Die Schuldrechtsreform

Den Studenten soll zunächst die Gliederung des Gesetzes nach der Schuldrechtsreform nahegebracht werden, sie sollen sich im zweiten Buch des BGB zurecht finden. Anschließend werden wichtige Grundsätze des Schuldrechts (z.B. das Relativitätsprinzip, das Verschuldensprinzip oder der Grundsatz pacta sunt servanda) erläutert, die nach Durcharbeitung des Moduls den Lernenden in Fleisch und Blut übergegangen sein sollen. Schließlich werden sie auf einige Schwierigkeiten hingewiesen, die die Änderungen durch die Schuldrechtsreform für den Rechtsanwender mit sich bringen.

Das Schuldverhältnis – von der Entstehung bis zum Erlöschen

  • Begriff und Entstehung
  • Inhalt
  • Erlöschen des Anspruchs
  • Beendigung des Schuldverhältnisses

Nach einer erläuternden Übersicht werden Einteilungen der Schuldverhältnisse und Leistungsmodalitäten besprochen. Um die später folgenden Regeln des Leistungsstörungsrechts, aber auch die der Erfüllung oder der Aufrechnung besser verstehen zu können, erfolgt in diesem Rahmen auch eine beschreibende Einführung das Recht der Durchsetzung von Forderungen (Klage, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung). Weiter wird erläutert, welche Hilfsmittel dem Rechtsanwender, aber auch dem Vertragsgestalter zur konkretisierenden Bestimmung des Inhalts eines Schuldverhältnisses zur Verfügung stehen. Es werden so wichtige Institute wie Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung und Erlaß besprochen, sowie andere Gründe für die Beendigung des Schuldverhältnisses angesprochen (Aufhebungsvertrag, Novation, Rücktritt, Verbraucherwiderruf, Kündigung usw.).

Leistungsstörungen

  • Pflichtverletzung als Grundbegriff des Leistungsstörungsrechts
  • Unmöglichkeit, Verzug und Verzögerung, Schlechtleistung
  • Vertretenmüssen
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Fristsetzung und Abmahnung
  • Minderung und sonstige Vertragsanpassung, Vertragsstrafe
  • Schadensersatz, Rücktritt und Kündigung
  • Der Verbraucherwiderruf

Ein wichtiges Kapitel stellt sicherlich das Recht der Leistungsstörungen dar.
Nachdem klar ist, zu welchen Störungen es innerhalb des Schuldverhältnisses überhaupt kommen kann (Spät-, Nicht- Schlechterfüllung), sollen die Studenten die grundsätzliche Interessenlage bei Leistungsstörungen kennenlernen und als Wirtschaftsrechtler genau wissen, welche Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsmittel der jeweils betroffenen Partei zur Verfügung stehen. Dabei wird insbesondere Wert auf die Behandlung von Störungen bei Dauerschuldverhältnissen gelegt und die Möglichkeit vertraglicher Vorsorge, z.B. durch eine Vertragsstrafe oder Bedingung sowie Haftungsbeschränkungen, Gefahrtragungsregelungen, Klauseln über das Vertretenmüssen oder die Folgen unvorhersehbarer Veränderung äußerer Umstände. Der Begriff des Schadensersatzes statt der Leistung neben dem allgemeinen Begriff des Schadensersatzes wird hier ebenso erläutert wie die Kombination der verschiedenen zur Verfügung stehenden Mittel. Das Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages als praktisch bedeutsamste Sonderregelung und zugleich Anwendungsfall des Leistungsstörungsrechts wird an dieser Stelle z.T. mitbesprochen, ebenso das stets komplizierter werdende Recht des Verbraucherwiderrufs.

Einzelne Schuldverhältnisse und besondere Regeln für bestimmte Personen

  • vertragliche Schuldverhältnisse (Kauf-, Miet-, Dienst-, Werk- und Werklieferungs-, Darlehens-, Leasingvertrag, Factoring, Franchising)
  • gesetzliche Schuldverhältnisse (Deliktsrecht/Produkthaftungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht)

Ein Schwerpunkt wird hier – im Gegensatz zum herkömmlichen Studium – neben dem Kauf- und Werkvertragsrecht auf dem in der Praxis wichtigen Darlehensrecht liegen sowie bei den nicht geregelten Vertragstypen und beim Produkthaftungs- und allgemeinem Deliktsrecht. Vor allem der Schwerpunkt auf nicht geregelten Vertragstypen ist für den Wirtschaftsjuristen von Belang. Denn die Tatsache, dass sich im Laufe der Zeit Vertragstypen aufgrund der Bedürfnisse der Wirtschaft herausgebildet haben, die im BGB nicht vorgesehen sind, zeigt, dass ein darauf abgestimmtes Modul zwingend erforderlich ist.

Dekanat ReWi | 10.01.2011
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