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Modul 55104 - Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Der Kurs 1“Deutsches Verfassungsrecht“ widmet sich nach einer kurzen verfassungstheoretischen und -historischen Einführung (Teil 1) zunächst dem Staatsorganisations- und Verfassungsprozessrecht (Teil 2). Er befasst sich insbesondere mit dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, den obersten Staatsorganen und ihren Funktionen, dem Verhältnis von Bund und Ländern sowie den sonstigen grundlegenden Aspekten des staatlichen Lebens. Darüber hinaus werden den Studierenden die prozessualen Voraussetzungen und Problemschwerpunkte der wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten vermittelt. Abschließend werden die allgemeinen Grundrechtslehren behandelt (Teil 3). Der Kurs 2: "Europäisches Verfassungsrecht" soll einen Einblick in die weitverzweigte Rechtsordnung der Europäischen Union und deren Einwirkung auf die nationale Rechtsordnung vermitteln. Nach einer Einführung in die Grundlagen der EU (Teil 1) wird die Rechtsordnung der Europäischen Union (Teil 2) erläutert.

Nils Szuka | 08.01.2010
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