Das Arbeitsrecht ist für die in der Personalwirtschaft tätigen Praktikerinnen und Praktiker von eminenter Bedeutung. Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen, deren Durchführung, Beendigung und inhaltliche Veränderung ist ohne fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht nicht möglich. Durch geschickte Vertragsgestaltung können sich die Unternehmen nicht nur kostenmäßige Vorteile verschaffen und gerichtliche Streitigkeiten bereits im Vorhinein vermeiden. Umstrukturierungen, Sanierungen, Übertragungen und Verschmelzungen von Unternehmen sind ohne Kenntnisse im Arbeitsrecht nicht denkbar. Der Kurs Arbeitsrecht verschafft den Studierenden die für ein richtiges Agieren in der Personalwirtschaft notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse:
Grundlagen des Arbeitsrechts
Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht
Änderungen des Vertragsinhalts
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wechsel des Arbeitsverhältnisses
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts
Überblick über das arbeitsgerichtliche Verfahren Deutsches Verfassungsrecht