REWI-Logo
Rubriken

Modul 55109 - Unternehmensrecht I

Unternehmensrecht I (Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts)

Im Gegensatz zu der im bisherigen Studiengang „Rechtswissenschaften“ vorgesehenen Wissensvermittlung setzt der Studiengang Bachelors in Laws der FernUniversität Hagen einen besonderen Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Während im klassischen Jurastudium das Unternehmensrecht lediglich in den Wahlfachgruppen intensiv behandelt wird, gehört dieses Rechtgebiet in dem neuen Studiengang der FernUniversität zu den tragenden Säulen.

Im Rahmen der in Modul 10 angebotenen Lehrveranstaltung des Studiengangs Bachelors in Laws der FernUniversität Hagen wird im wesentlichen das klassische Handels- und Gesellschaftsrecht behandelt. Darüber hinaus wird eine Einführung in das Konzernrecht sowie in eine Behandlung der erbrechtlichen Probleme der Nachfolge in eine Personenhandelsgesellschaft gegeben. Mit den in diesen Rechtsgebieten angebotenen Inhalten sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, die rechtlichen Problemstellungen des Wirtschaftslebens schnell zu erkennen und einer zielgerichteten Lösung zu zuführen.

Handelsrecht

  • Der Kaufmannsbegriff
  • Das Handelsregister
  • Die kaufmännischen Hilfspersonen
  • Prokura und Generalvollmacht
  • Der Handelsvertreter
  • Die Handelsgeschäfte

Im Bereich des Handelsrechts werden die Studierenden mit den ersten vier Büchern des Handelsgesetzbuches vertraut gemacht. Nach der Erarbeitung des Lehrangebotes können die Studenten beurteilen, ob eine Person als Kaufmann anzusehen ist und in welchem Umfang die handelsrechtlichen Sondervorschriften zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind sie über die Publizitätswirkung des Handelsregisters informiert und kennen die Grundzüge des Firmenrechts. Die Unternehmensveräußerung und deren Rechtsfolgen und die Vertretungsmacht der verschiedenen kaufmännischen Hilfspersonen werden behandelt. Ein Überblick über die selbständigen Umsatzmittler des Kaufmanns über die wichtigsten Regeln bezüglich der verschiedenen Handelsgeschäfte werden vermittelt.

Gesellschaftsformen

  • Grundlagen und Grundbegriffe
  • Die BGB-Gesellschaft
  • Der eingetragene Verein
  • Abgrenzung zu Vereinigungen und Organisationen anderer Art
  • Die oHG
  • Die Partnerschaftsgesellschaft
  • Die KG
  • Die stille Gesellschaft
  • Die AG
  • Die KG a.A.
  • Die GmbH
  • Die Genossenschaft

Von besonderer Bedeutung ist es für die Wirtschaftsjuristin und den Wirtschaftsjuristen, sich mit den zulässigen Organisationsformen von Gesellschaften, deren Gründung und Beendigung, ihrer zulässigen inneren Struktur, insbesondere der Willensbildung und dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander, sowie den privatrechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu außenstehenden Dritten, insbesondere der Haftung und der Vertretungsmacht der Gesellschafter, auseinanderzusetzen. Schwerpunkte liegen dabei im Recht der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, aber auch die neue Gesellschaftsform der Partnergesellschaft findet ebenso Berücksichtigung wie die für Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft als zusätzliche Rechtsform grenzüberschreitender Zusammenarbeit geschaffene europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.

Rechtsformübergreifende Institute

  • Die Umwandlung von Gesellschaften
  • Einführung in das Konzernrecht
  • Die Nachfolgeproblematik bei Personengesellschaften

Einige nicht an bestimmte Gesellschaftsformen gebundene Probleme werden in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst. Es sind dies das Umwandlungsrecht, das Konzernrecht und – beschränkt auf die Personengesellschaften – das Recht der Nachfolge von Erben in die Gesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters.

Angesichts des stetigen Wandels durch wirtschaftliche und technische Entwicklungen oder durch Änderungen in der Steuergesetzgebung wird der Student mit den Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierung durch Umgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder durch Umwandlung der Gesellschaft, d.h. Wechsel der Unternehmensform, vertraut gemacht. Hierher gehört auch das in der Praxis besonders wichtige Feld der Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften, also bereits ein Teil des Gebiets der sog. Mergers & Aquisitions.

Die Einführung in das Konzernrecht soll einen Einblick in das in Zeiten der immer größer werdenden Globalisierung der Märkte und der damit verbundenen erforderlichen Bildung von Großunternehmen zunehmend wichtiger werdende Rechtsgebiet eröffnen. Dabei werden im Wesentlichen zunächst die Grundbegriffe des Konzernrechts vermittelt. Insoweit geben die vermittelten Inhalte einen Einblick darüber, welche Unternehmen verbundene Unternehmen sind, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen ein herrschendes Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes ist und welche Rechtsfolgen sich daran knüpfen, was Unternehmensverträge sind und wie sie zu Stande kommen, was ein faktischer Konzern ist und welche Rechtsfolgen er nach sich zieht und was unter Konzernbildungs- und Konzernleitungskontrolle zu verstehen ist. Zudem werden den Studenten Kenntnisse über das Konzernrecht außerhalb des Aktienrechts vermittelt.

Die Nachfolgeproblematik bei Personengesellschaften besteht darin, dass die Erbfolge in Beteiligungen an Personengesellschaften nicht besonders geregelt ist, ein „Unternehmens-erbrecht“ gibt es nicht. Ob jemand Erbe eines Gesellschafters ist, bestimmt sich nach dem Erbrecht des BGB; ob er aber auch Gesellschafter der Personengesellschaft sein wird, bestimmt sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Damit zusammenhängenden Probleme von Nachfolge- und Eintrittsklauseln ergeben sich z.B. mit Pflichtteilsberechtigten und Gläubigern und sind ebenfalls praktisch wichtig.

Nils Szuka | 10.04.2008 06:08
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de