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Modul 55110 - IPR, Rechtsvergleichung und Einheitsrecht

Bis jetzt haben die Studierenden das Bürgerliche Recht und das Zivilprozessrecht nach den Regeln des BGB und der ZPO kennen gelernt. Beide Gesetzte sind ohne weiteres anwendbar, wenn der zugrunde liegende Lebenssachverhalt sich in Deutschland abspielt, ohne irgendwelche Bezüge zum Ausland aufzuweisen. Durch die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung und Mobilität der Personen nimmt jedoch die Zahl der Fälle zu, in denen der Lebenssachverhalt nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit anderen Staaten Verbindungen aufweist. Für den Wirtschaftsjuristen stehen dabei der Abschluss von Verträgen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im internationalen Bereich im Vordergrund. Dafür benötigt er gewisse Kenntnisse des internationalen Privat- und Prozessrechts, der Grundzüge einiger wichtiger ausländischer Rechtsordnungen sowie in Europa oder international einheitlich geltender Regeln.

Das Modul gliedert sich in mehrere Teile:

Teil 1: Einführung in das Internationale Privatrecht

In Teil 1 (Einführung in das Internationale Privatrecht) werden die Grundlagen, der all­gemeine Teil sowie einige wichtige Rechtsinstitute des besonderen Teils des Internationalen Privatrechts (IPR) besprochen. Es geht dabei weniger um die Vermittlung von Detailkenntnis­sen, als darum, dass sich die Studentinnen und Studenten mit der sehr komplexen Begriffswelt und Funktionsweise des IPR vertraut machen. Dazu wird erläutert, was Kollisionsnormen sind, wie sie funktionieren, welche die wichtigsten Merkmale sind, mit deren Hilfe sie die anwendbare Rechtsordnung bestimmen und welche Bedeutung dabei dem ausländische IPR und materiellen Recht zukommt.

Um die Verweisungstechnik des IPR anschaulich zu machen, wird die Anwendungsweise seiner allgemeinen Regeln an Hand ausgewählter Institute des besonderen Teils vorgestellt. Im Hinblick auf die besondere Bedeutung grenzüberschreitender Verträge gilt ein besonderes Augenmerk dem internationalen Schuldvertragrecht. Daneben werden grenzüberschreitende unerlaubte Handlungen sowie internationale Erbfälle erörtert. Weitergehende Ausführungen zum besonderen Teil des IPR und eine Vertiefung der Kenntnisse zu dessen allgemeinem Teil wird in dem Wahlmodul Vertiefung IPR und IZPR angeboten.

Teil 2: Einführung in das Internationale Zivilprozessrecht

Im Teil 2 (Einführung in das Internationale Zivilprozessrecht) werden die wesentlichen Begriffe und Rechtsquellen des IZPR vorgestellt. Für den international tätigen Wirtschaftsjuristen kommt es vor allem darauf an zu wissen, vor welchen Staates Gerichten mögliche Streitigkeiten aus einem Vertrag zu entscheiden sind, ob ein solches Urteil auch in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden könnte und inwieweit er selbst mit der Inanspruchnahme aus einem ausländischen Urteil rechnen muss. Aus diesem Grunde konzentrie­ren sich die Ausführungen auf eine kurze Darstellung der Regeln über die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen nach deutschem und europäischem internationalen Zivilprozessrecht.

Teil 3: Rechtsvergleichung

Teil 3 (Rechtsvergleichung) befasst sich mit der Methodik der Rechtsvergleichung und stellt die wichtigsten ausländischen Privatrechtsordnungen vor. Der international tätige Wirtschaftsjurist muss sich Gedanken darüber machen, welchem Recht z. B. ein abzuschließender Vertrag unterliegt und vor welchen Staates Gerichten Streitigkeiten hieraus entschieden wer­den können. Mit diesen Fragen befassen sich die Kurse „Einführung in das internationale Pri­vatrecht“ und „Einführung in das IZPR“. Vielfach wird die Gegenpartei bei den Vertragsver­handlungen auf der Maßgeblichkeit des eigenen ausländischen Rechts bestehen; andererseits kann auch für den deutschen Juristen ein ausländisches Recht günstiger sein als das eigene. Aus diesen Gründen ist es für den international tätigen Wirtschaftsjuristen wichtig, Grund­kenntnisse der bedeutendsten ausländischen Rechtsordnungen zu erwerben. Daher werden in diesem Kurs der vom französischen Recht geprägte romanische Rechtskreis, der deutsche Rechtskreis, dem neben Deutschland Liechtenstein, Österreich und die Schweiz angehören, der angloamerikanische Rechtskreis sowie in einem Überblick weitere Rechtssysteme vorgestellt.

Um nicht bei einer reinen Darstellung ausländischer Rechte stehen zu bleiben, erfolgt zum Schluss ein Institutionenvergleich. An Hand eines Beispielsfalls wird ein Rechtsinstitut nach den einzelnen Rechtsordnungen dargestellt und der Beispielsfall vergleichend gelöst.

Teil 4: Internationales Einheitsrecht

Im Teil 4 (Internationales Einheitsrecht) werden Regeln des materiellen Rechts vorgestellt, welche international gelten, meist auf Grund von Staatsverträgen. Der Vorteil solchen inter­nationalen Einheitsrechts besteht darin, dass es in seinem Anwendungsbereich einer vorgeschalteten Prüfung des internationalen Privatrechts überhaupt nicht mehr bedarf. Die nationa­len Richter der Mitgliedsstaaten solcher Staatsverträge wenden also an Stelle ihres eigenen bürgerlichen Rechts unmittelbar die Vorschriften des einheitlichen Rechts an. Ein herausra­gendes Beispiel internationalen Einheitsrechts stellt das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen dar. Dieser Kurs konzentriert sich auf eine Darstellung der wesentlichen Regeln dieses Abkommens, welches im internationalen Kaufrecht zwischen Unternehmern zwischenzeitlich die Praxis beherrscht.

Dargestellt werden die Regeln über die Anwendung des Abkommens, über den Abschluss von Verträgen sowie vor allem über die Pflichten und die Haftung des Verkäufers und die dem Käufer daraus zustehenden Rechtsbehelfe. Interessant ist dabei, inwiefern es zwischen dem UN-Kaufrecht und dem deutschen Kaufrecht zu Spannungen kommt.

Die Darstellung des internationalen Privat- und Prozessrechts, der Rechtsvergleichung und des internationalen Einheitsrechts erfolgt in diesem Modul notwendigerweise in konzentrierter Form. Bei der Auswahl der zu behandelnden Themen ist deren Praxisrelevanz für den künftigen Wirtschaftsjuristen ausschlaggebend gewesen. Zur Vertiefung des hier vermittelten Lernstoffes werden ein Wahlmodul zu Ausländischen Rechten und eines zur Vertiefung des IPR und IZPR angeboten.

Nils Szuka | 10.04.2008 06:08
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