Bis jetzt haben die Studierenden das Bürgerliche Recht und das Zivilprozessrecht nach den Regeln des BGB und der ZPO kennen gelernt. Beide Gesetzte sind ohne weiteres anwendbar, wenn der zugrunde liegende Lebenssachverhalt sich in Deutschland abspielt, ohne irgendwelche Bezüge zum Ausland aufzuweisen. Durch die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung und Mobilität der Personen nimmt jedoch die Zahl der Fälle zu, in denen der Lebenssachverhalt nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit anderen Staaten Verbindungen aufweist. Für den Wirtschaftsjuristen stehen dabei der Abschluss von Verträgen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im internationalen Bereich im Vordergrund. Dafür benötigt er gewisse Kenntnisse des internationalen Privat- und Prozessrechts, der Grundzüge einiger wichtiger ausländischer Rechtsordnungen sowie in Europa oder international einheitlich geltender Regeln.
Das Modul gliedert sich in mehrere Teile:
Um die Verweisungstechnik des IPR anschaulich zu machen, wird die Anwendungsweise seiner allgemeinen Regeln an Hand ausgewählter Institute des besonderen Teils vorgestellt. Im Hinblick auf die besondere Bedeutung grenzüberschreitender Verträge gilt ein besonderes Augenmerk dem internationalen Schuldvertragrecht. Daneben werden grenzüberschreitende unerlaubte Handlungen sowie internationale Erbfälle erörtert. Weitergehende Ausführungen zum besonderen Teil des IPR und eine Vertiefung der Kenntnisse zu dessen allgemeinem Teil wird in dem Wahlmodul Vertiefung IPR und IZPR angeboten.
Im Teil 2 (Einführung in das Internationale Zivilprozessrecht) werden die wesentlichen Begriffe und Rechtsquellen des IZPR vorgestellt. Für den international tätigen Wirtschaftsjuristen kommt es vor allem darauf an zu wissen, vor welchen Staates Gerichten mögliche Streitigkeiten aus einem Vertrag zu entscheiden sind, ob ein solches Urteil auch in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden könnte und inwieweit er selbst mit der Inanspruchnahme aus einem ausländischen Urteil rechnen muss. Aus diesem Grunde konzentrieren sich die Ausführungen auf eine kurze Darstellung der Regeln über die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen nach deutschem und europäischem internationalen Zivilprozessrecht.
Um nicht bei einer reinen Darstellung ausländischer Rechte stehen zu bleiben, erfolgt zum Schluss ein Institutionenvergleich. An Hand eines Beispielsfalls wird ein Rechtsinstitut nach den einzelnen Rechtsordnungen dargestellt und der Beispielsfall vergleichend gelöst.
Im Teil 4 (Internationales Einheitsrecht) werden Regeln des materiellen Rechts vorgestellt, welche international gelten, meist auf Grund von Staatsverträgen. Der Vorteil solchen internationalen Einheitsrechts besteht darin, dass es in seinem Anwendungsbereich einer vorgeschalteten Prüfung des internationalen Privatrechts überhaupt nicht mehr bedarf. Die nationalen Richter der Mitgliedsstaaten solcher Staatsverträge wenden also an Stelle ihres eigenen bürgerlichen Rechts unmittelbar die Vorschriften des einheitlichen Rechts an. Ein herausragendes Beispiel internationalen Einheitsrechts stellt das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen dar. Dieser Kurs konzentriert sich auf eine Darstellung der wesentlichen Regeln dieses Abkommens, welches im internationalen Kaufrecht zwischen Unternehmern zwischenzeitlich die Praxis beherrscht.
Dargestellt werden die Regeln über die Anwendung des Abkommens, über den Abschluss von Verträgen sowie vor allem über die Pflichten und die Haftung des Verkäufers und die dem Käufer daraus zustehenden Rechtsbehelfe. Interessant ist dabei, inwiefern es zwischen dem UN-Kaufrecht und dem deutschen Kaufrecht zu Spannungen kommt.
Die Darstellung des internationalen Privat- und Prozessrechts, der Rechtsvergleichung und des internationalen Einheitsrechts erfolgt in diesem Modul notwendigerweise in konzentrierter Form. Bei der Auswahl der zu behandelnden Themen ist deren Praxisrelevanz für den künftigen Wirtschaftsjuristen ausschlaggebend gewesen. Zur Vertiefung des hier vermittelten Lernstoffes werden ein Wahlmodul zu Ausländischen Rechten und eines zur Vertiefung des IPR und IZPR angeboten.
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