Durch die Bearbeitung des Moduls verfügen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Nach einer Einführung in die Struktur der Verwaltung und ihre gesetzlichen Grundlagen Durch die Bearbeitung des Moduls verfügen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Nach einer Einführung in die Struktur der Verwaltung und ihre gesetzlichen Grundlagen lernen die Studierenden die Handlungsformen der Verwaltung und die Abwehrmöglichkeiten des Bürgers kennen. Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht werden die Studierenden in die Lage versetzt, sich mit Behörden kompetent auseinander zu setzen.
· Was heißt Verwaltung?
· Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vertiefung)
· Verwaltung als Organisation (Vertiefung)
· Kommunale Selbstverwaltung
· Personen des Öffentlichen Rechts
· Recht der Verwaltung: Rechtsquellen, Normenhierarchien (Vertiefung)
· Subjektiv-öffentliches Recht
· Handlungsformen der Verwaltung (Vertiefung), insb. Ermessen und Beurteilungsspielraum
· Der Verwaltungsakt: Merkmale, formelle und materielle Rechtmäßigkeit, der fehlerhafte Verwaltungsakt, Nebenbestimmungen, Rücknahme und Widerruf
· Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen und Aufhebung von Verwaltungsakten
· Verwaltungszwang
Im Anschluss an das Modul Propädeutikum stehen im Mittelpunkt dieses Kurses die Regulierung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsentscheidungen. Klassische Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts werden praxisbezogen präsentiert. Die Lernenden erkennen die Bedeutung des Allgemeinen Verwaltungsrechts für ihre künftige Arbeit, was erfahrungsgemäß die Anschaulichkeit, die Motivation und den Lerneffekt steigert. Durch den Einsatz einer virtuellen multimedialen Vorlesung wird der Lernstoff besonders ansprechend und übersichtlich dargestellt.
Neben den Grundlagen der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsaufbaus lernen sie die Handlungsformen der Verwaltung kennen, unter denen der Verwaltungsakt eine zentrale Position einnimmt. Die Studierenden erfahren, wann ein solcher Verwaltungsakt rechtswidrig und angreifbar ist, wann ein Rechtsanspruch auf Erlass eines Verwaltungsaktes besteht und wie sich die Bürgerin oder der Bürger oder das Unternehmen gegen die behördliche Maßnahme wehren kann. Leitlinie ist die Einsicht, dass die Verwaltung nicht ohne rechtliche Grundlagen handeln kann und insbesondere bei Rechtseingriffen detaillierten rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist.
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