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Studienablauf

Der Studiengang Bachelor of Laws wird modularisiert angeboten. Er besteht insgesamt aus 21 Modulen, die thematisch und zeitlich abgerundet sowie in sich abgeschlossen sind. Sollten Sie das Studium bis zum Sommersemester 2007 aufgenommen haben, besteht Ihr Curriculum noch aus 18 Modulen; Sie können sich jedoch jederzeit in das neue Curriculum ummelden.

Dieses curriculare Organisationsprinzip ermöglicht es, das Studium überschaubar und verbindlich zu gestalten und dabei auch notwendige Freiräume zur individuellen Gestaltung des Studiums zu eröffnen. So sind Sie an die Vorgaben des Curriculums nicht zwingend gebunden. Alle Module des Studienganges werden im Winter- und Sommersemester angeboten und sind jeweils so zugeschnitten, dass sie auch innerhalb eines Semesters erfolgreich abgeschlossen werden können. Schaffen Sie es dennoch nicht - aus welchen Gründen auch immer - ein Modul in einem Semester komplett zu bearbeiten, können Sie das Modul in der Folge als Wiederholer belegen. Sie erhalten dann das Studienmaterial nicht noch einmal zugesendet, nur die Einsendeaufgaben erhalten Sie weiterhin. So müssen Sie Bezugsgebühren so nicht noch einmal bezahlen.

Das Studium, das insgesamt im Vollzeitstudium einschließlich der Bachelor-Prüfung dreieinhalb Studienjahre dauert und sich im Teilzeitstudium entsprechend verlängert, setzt sich zusammen einem obligatorischen Teil (16 Module) und einem fakultativen Teil (3 Module) sowie der Bachelorprüfung. Im Rahmen des fakultativen Teils können die Studierenden aus einem Katalog von zahlreichen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Modulen wählen. Dabei muss es sich um eine Kombination aus rechts- und wirtschafts-wissenschaftlichen Modulen handeln. Mit der Anmeldung zu einer Klausur für ein Wahlmodul entscheiden Sie sich verbindlich für dieses. Ein Wechsel ist nachträglich nicht mehr möglich.

Präsenzphasen

Im Rahmen Ihres Studiums zum Bachelor of Laws müssen Sie an drei obligatorischen Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Diese Veranstaltungen finden in Hagen statt. Nutzen Sie diese Präsenzen, um mit Kommilitoninnen und Kommilitonen ins Gespräch zu kommen, zum Gründen von Lerngemeinschaften und nicht zu Letzt um auch Ihre Universität, die Professoren und die Mitarbeiter kennenzulernen. Im Einzelnen sind folgende Präsenzveranstaltungen obligatorisch:

  • Arbeitsgemeinschaft zum Modul Bürgerliches Recht III (55108)
    Zu diesem Modul findet eine Arbeitsgemeinschaft in Hagen statt. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft werden Fälle zum Modul unter Anleitung mehrerer Dozenten im Plenum und in Gruppen gelöst. Mehr Informationen erhalten Sie beim Lehrstuhl von Prof. Dr. Völzmann-Stickelbrock. Die Präsenz können Sie irgendwann im Verlaufe Ihres Studiums absolvieren.
  • Workshop zum Modul Rhetorik, Verhandeln und Vertragsgestaltung (55112)
    Im Rahmen des Workshops zum Modul 55112 sollen die Studierenden Ihre rhetorischen und argumentativen Fähigkeiten erkennen und verbessern. In Rollenspielen, Gruppenaufgaben und Einzelübungen nehmen die Studierenden aktiv am Seminargeschehen teil. Unter anderem trainieren die Studierenden ihre Fähigkeiten durch die Teilnahme an einer Aufzeichnung einer Redesituation mit anschließender Videoanalyse. Die Teilnahme an dem Workshop ist Voraussetzung für die Klausurzulassung im Modul. Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar sind die Bearbeitung des kompletten Kurses und die Bearbeitung von mind. zwei Einsendeaufgaben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Lehrstuhl Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen.
  • Abschlussseminar
    Zum Ende Ihres Studiums müssen Sie im Rahmen Ihrer Bachelorprüfung noch an einem Abschlussseminar teilnehmen. Weitere Informationen zu diesem Seminar erhalten Sie unten.

Klausuren

Zu jedem Modul ist in der Regel eine zweistündige Modulabschlussklausur anzufertigen. Die Klausuren werden zwei Mal jährlich - im März und im September - an verschiedenen Klausurorten in der Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Eine Klausurteilnahme im Ausland ist ebenfalls möglich. Die Zulassung zur Modulabschlussklausur kann von Leistungsnachweisen in dem von den Prüfenden gewählten Medium abhängig gemacht werden. Meist ist dies ein bestimmtes Quorum an Einsendeaufgaben, im Modul 55112 ist jedoch die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung bereits Klausurzulassungsvoraussetzung. Sollte der Prüfling eine Modulabschlussklausur zu einem rechtswissenschaftlichen Pflicht- oder Wahlmodul nicht bestehen, so kann er diese zweimal wiederholen. Das Nichtbestehen der Modulabschlussklausur zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodul und zweier Wiederholungsklausuren kann unter bestimmten Umständen durch andere Leistungen kompensiert werden. Eine nicht bestandene Klausur zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodul kann zweimal wiederholt werden.

Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus dem Seminar und einer Bachelorarbeit. Im Rahmen des Seminars ist zunächst eine schriftliche Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und zu diskutieren ist. Die Seminararbeit muss allerdings vor dem Seminar eingereicht werden. Ist die Seminararbeit mangelhaft, kann eine Teilnahme an dem Seminar selbst nicht mehr erfolgen. Im Anschluss an das Seminar wird das Thema der Bachelorarbeit vergeben, wobei das beurteilte Seminar die Grundlage für die Bachelorarbeit darstellt. Die Bachelorarbeit ist in der Folge anzufertigen, wobei - je nach Studienstatus - acht bis zwölf Wochen Zeit bleiben. Eine nicht bestandene Seminararbeit zweimal wiederholt werden. Die nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden.

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