Dieses curriculare Organisationsprinzip ermöglicht es, das Studium überschaubar und verbindlich zu gestalten und dabei auch notwendige Freiräume zur individuellen Gestaltung des Studiums zu eröffnen. So sind Sie an die Vorgaben des Curriculums nicht zwingend gebunden. Alle Module des Studienganges werden im Winter- und Sommersemester angeboten und sind jeweils so zugeschnitten, dass sie auch innerhalb eines Semesters erfolgreich abgeschlossen werden können. Schaffen Sie es dennoch nicht - aus welchen Gründen auch immer - ein Modul in einem Semester komplett zu bearbeiten, können Sie das Modul in der Folge als Wiederholer belegen. Sie erhalten dann das Studienmaterial nicht noch einmal zugesendet, nur die Einsendeaufgaben erhalten Sie weiterhin. So müssen Sie Bezugsgebühren so nicht noch einmal bezahlen.
Das Studium, das insgesamt im Vollzeitstudium einschließlich der Bachelor-Prüfung dreieinhalb Studienjahre dauert und sich im Teilzeitstudium entsprechend verlängert, setzt sich zusammen einem obligatorischen Teil (16 Module) und einem fakultativen Teil (3 Module) sowie der Bachelorprüfung. Im Rahmen des fakultativen Teils können die Studierenden aus einem Katalog von zahlreichen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Modulen wählen. Dabei muss es sich um eine Kombination aus rechts- und wirtschafts-wissenschaftlichen Modulen handeln. Mit der Anmeldung zu einer Klausur für ein Wahlmodul entscheiden Sie sich verbindlich für dieses. Ein Wechsel ist nachträglich nicht mehr möglich.
Im Rahmen Ihres Studiums zum Bachelor of Laws müssen Sie an drei obligatorischen Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Diese Veranstaltungen finden in Hagen statt. Nutzen Sie diese Präsenzen, um mit Kommilitoninnen und Kommilitonen ins Gespräch zu kommen, zum Gründen von Lerngemeinschaften und nicht zu Letzt um auch Ihre Universität, die Professoren und die Mitarbeiter kennenzulernen. Im Einzelnen sind folgende Präsenzveranstaltungen obligatorisch:
Zu jedem Modul ist in der Regel eine zweistündige Modulabschlussklausur anzufertigen. Die Klausuren werden zwei Mal jährlich - im März und im September - an verschiedenen Klausurorten in der Bundesrepublik Deutschland geschrieben. Eine Klausurteilnahme im Ausland ist ebenfalls möglich. Die Zulassung zur Modulabschlussklausur kann von Leistungsnachweisen in dem von den Prüfenden gewählten Medium abhängig gemacht werden. Meist ist dies ein bestimmtes Quorum an Einsendeaufgaben, im Modul 55112 ist jedoch die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung bereits Klausurzulassungsvoraussetzung. Sollte der Prüfling eine Modulabschlussklausur zu einem rechtswissenschaftlichen Pflicht- oder Wahlmodul nicht bestehen, so kann er diese zweimal wiederholen. Das Nichtbestehen der Modulabschlussklausur zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodul und zweier Wiederholungsklausuren kann unter bestimmten Umständen durch andere Leistungen kompensiert werden. Eine nicht bestandene Klausur zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodul kann zweimal wiederholt werden.
Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus dem Seminar und einer Bachelorarbeit. Im Rahmen des Seminars ist zunächst eine schriftliche Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und zu diskutieren ist. Die Seminararbeit muss allerdings vor dem Seminar eingereicht werden. Ist die Seminararbeit mangelhaft, kann eine Teilnahme an dem Seminar selbst nicht mehr erfolgen. Im Anschluss an das Seminar wird das Thema der Bachelorarbeit vergeben, wobei das beurteilte Seminar die Grundlage für die Bachelorarbeit darstellt. Die Bachelorarbeit ist in der Folge anzufertigen, wobei - je nach Studienstatus - acht bis zwölf Wochen Zeit bleiben. Eine nicht bestandene Seminararbeit zweimal wiederholt werden. Die nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden.
FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de