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Frequently asked Questions (FAQ´s)

An dieser Stelle wollen wir Ihnen die aus Sicht der Studienberatung am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Auch einige Lehrstühle haben einen Bereich FAQ eingerichtet, so beispielsweise der Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Wackerbarth. Gegebenenfalls finden Sie auch dort Antworten auf Ihre Fragen.

1. Wer kann in den Bachelor of Laws eingeschrieben werden?

In den Bachelor of Laws kann eingeschrieben werden, wer die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife besitzt. Näheres zu diesem Thema finden Sie unter „Zugangsvoraussetzungen“.

2. Handelt es sich um ein reines Fernstudium?

Der Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen kann als erster grundständiger juristischer Studiengang in Deutschland im Wege des Fernstudiums absolviert werden. Dabei ist sowohl ein Vollzeit- als auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich.

3. Sind Präsenzphasen vorgesehen?

Insgesamt sind drei konzentrierte Präsenzphasen obligatorisch, die in Hagen stattfinden: Im Modul 55108 eine Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht, im Modul 55112 ein Rhetorik-Workshop und im letzten Semester das Abschlussseminar. Zu diesem Terminen müssen Sie auch nach Hagen kommen. Die Präsenzen sind allerdings eine schöne Gelegenheit die Lehrenden sowie die Kommilitoninnen und Kommilitionen der FernUniversität auch einmal persönlich kennenzulernen. In den Studienzentren finden zudem mentorielle Betreuungspräsenzen statt.

4. Wie sehen Aufbau und Inhalt des Bachelor of Laws aus?

Der Bachelor of Laws ist modular aufgebaut. Insgesamt besteht er aus 21 Modulen, die durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden umfassen. Das Studium setzt sich zusammen aus 16 Pflicht- und 3 Wahlmodulen. Die Prüfung umfasst 2 Module.
Inhaltlich sieht der Bachelor of Laws so aus, dass die neben den klassischen juristischen Kerngebieten auch wirtschaftswissenschaftliche Inhalte gelehrt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Zum Studienplan gehören darüber hinaus neu konzipierte Fächer wie z.B. Vertragsgestaltung, Verhandeln, Rhetorik und Mediation. Im Wahlbereich können eigene Schwerpunkte gesetzt werden.

5. Besteht die Möglichkeit, während des Studiums einen Statuswechsel vorzunehmen?

Ja, bei jeder Rückmeldung zum neuen Semester kann ein Statuswechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt vorgenommen werden. Während eines laufenden Semesters ist der Wechsel nicht möglich.

6. Mit welchem Zeitaufwand muss pro Modul gerechnet werden?

Ein Modul im Bachelor of Laws hat durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden; in Zeitstunden umgerechnet bedeutet dies eine zeitliche Belastung von 12 bis 14 Stunden während der Bearbeitungszeit eines Moduls, d.h. insgesamt muss mit einem Bearbeitungsaufwand zwischen 180 und 210 Stunden für ein Modul gerechnet werden.

7. Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend; ein Teilzeitstudierender kann entscheiden, wie viele Module er pro Semester belegt (es besteht die Wahl zwischen einem Modul und zwei Modulen). Demnach kann er schon nach neun Semestern sein Studium beenden bzw. sein Studium bis auf achtzehn Semester ausdehnen.

8. Welche Leistungsnachweise sind im Laufe des Studiums zu erbringen?

Zu jedem Modul ist eine zweistündige Abschlussklausur zu absolvieren, wobei die Zulassung zu dieser Klausur von (häuslich zu erbringenden) Leistungsnachweisen abhängig gemacht werden kann. Dies sind die so genannten Einsendeaufgaben. Einzelne Klausuren erfordern aber auch weitere Zulassungsvoraussetzungen, so kann im Modul 55112 die Klausur erst dann geschrieben werden, wenn auch der Workshop in Hagen besucht wurde. Zum Abschluss des Studiums ist zudem eine Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und zu diskutieren ist. Im Anschluss daran wird eine Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) vorgelegt, die auf der Seminararbeit aufbaut.

9. Wie sieht die Abschlussprüfung aus?

Die Abschlussprüfung erfolgt durch die Teilnahme an einem Seminar und in der Folge durch das Verfassen einer Bachelorarbeit. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel acht Wochen nach Themenvergabe; für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.

10. Welche Berufschancen haben Absolventen des Bachelor-Studienganges?

Das Hagener Konzept wird von der Wirtschaft begeistert angenommen. So sagt beispielsweise der Vorsitzende des Handelsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstages einen großen Bedarf an derartig ausgebildeten Juristen in Unternehmen voraus. Zur Steigerung der Akzeptanz des Studienganges sowie zur ständigen Optimierung und kontinuierlichen Austausches mit der Praxis ist im Januar 2003 ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet worden. Diesem gehören Mitglieder aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft, der Justiz und der Verwaltung an.

11. Kann ich mit dem Bachelor-Abschluss als Rechtsanwalt tätig werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt das erfolgreiche Bestehen der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung voraus.

12. Worin unterscheidet sich der Bachelor-Studiengang vom herkömmlichen Jurastudium?

Das herkömmliche Jurastudium und auch das sich anschließende Referendariat sind streng auf das erste bzw. zweite juristische Staatsexamen ausgerichtet. Die Studierenden erlernen zahllose akademische Spezialprobleme, haben aber häufig nicht die Zeit, sich um die generalisierbaren Grundlagen ihres Faches zu kümmern. Dazu kommt, dass nur etwa zehn Prozent der Absolventinnen und Absolventen nach dieser langwierigen Ausbildung (durchschnittlich acht Jahre) eine Stelle im Staatsdienst erwartet – worauf ihre Ausbildung zielte.

13. Kann ich mit Bachelor-Abschluss promovieren?

Nicht direkt. Der Bachelor-Abschluss alleine eröffnet nicht die Möglichkeit der Promotion. Promovieren kann jedoch, wer den Bachelor-Studiengang und den anschließenden Master-Studiengang, der an der FernUniversität in Hagen angeboten wird, besonders erfolgreich absolviert hat.

14. Wie erfolgt die laufbahnrechtliche Zuordnung im öffentlichen Dienst?

Nach Beschlüssen der Kultusminister- und Innenministerkonferenz wird der Abschluss „Bachelor of Laws“ dem gehobenen Dienst zugeordnet. Der Abschluss „Master of Laws“ soll grundsätzlich den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, hierbei ist jedoch die jeweilige Dienststelle über ihr Verfahren zu befragen.

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