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Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für den Studiengang Bachelor of Laws ist eine für Nordrhein-Westfalen gültige

  • allgemeine Hochschulreife/ Abitur (Das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern wird ersatzweise als allgemeine Hochschulreife anerkannt; dies gilt aber nicht für Abschlüsse von Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltungen und künstlerischen Hochschulen)
  • fachgebundene Hochschulreife für das Fach Rechtswissenschaft
  • vergleichbare ausländische Bildungsnachweise

Studieninteressent(en)/innen, welche die für ihren Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung nicht besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen über eine Zugangssprüfung eine Studienberechtigung erhalten.

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Bei Fragen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen hilft Ihnen das Service-Center der FernUniversität gerne weiter.

Dekanat ReWi | 16.05.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de