Die Rechtsphilosophie erörtert, welche Bedeutung das Recht für das menschliche Zusammenleben hat, wie es sich von anderen Norm- und Wertesystemen unterscheidet und wie es in seiner Grundanlage beschaffen sein müsste. An ausgewählten Philosophen und Philosophieschulen sollen Geschichte und Gegenwart dieses Denkens vermittelt werden. Es soll gezeigt werden, wie sich Recht zu Vorstellungen von Moral, Gerechtigkeit, Werten und Freiheit verhält. Zugleich sollen die Besonderheiten des Rechts als Erkenntnisgegenstand dargestellt werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Einführung in das juristische Denken.
Das Modul Rechtsphilosophie soll den Studierenden einen Einblick in die rechtsphilosophische Ideengeschichte Europas geben. Damit wird den Teilnehmenden die Möglichkeit geboten, sich mit den Grundfragen des Rechts und der Gerechtigkeit vertraut zu machen. Dies versetzt die Studierenden in die Lage, konkrete juristische Alltagsfragen zu abstrahieren und somit die nötige Distanz zu den anstehenden Rechtsfragen aufzubauen. Damit erwerben die Studierenden eine für ihre juristische Berufpraxis wertvolle Qualifikation. In Zeiten der Regelungs- und Informationsüberflutung stellt die Rückbesinnung auf wiederkehrende Kernfragen eine Orientierungshilfe für die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und die Lösung elementarer, rechtlicher Probleme dar.
Gleichzeitig führt die Beschäftigung mit Fragen der Rechtsphilosophie in die wissenschaftliche Arbeit ein und vermittelt den Studierenden eine Vorstellung von dem breiten Forschungsspektrum, das sich aus der Arbeit mit dem Recht ergibt.
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