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Studienablauf / Prüfungen

Der Studienverlauf

Der Studiengang Master of Laws wird wie der Studiengang Bachelor of Laws als Fernstudium angeboten. Die Studiendauer beträgt für ein Vollzeitstudium – einschließlich der Master-Prüfung – eineinhalb Jahre. Der Studiengang kann auch als Teilzeitstudiengang belegt werden. Die Studiendauer verlängert sich dann entsprechend der Reduzierung der Semesterstundenzahl.

Die Studieninhalte sind modularisiert. Die Studierenden müssen im Laufe des Studienganges insgesamt acht Module belegen; eines dieser Module ist die Anfertigung der Masterarbeit. Die Module enthalten jeweils ein in sich geschlossenes Stoffgebiet, dessen Eingrenzung und Inhalt sich aus den anerkannten Kategorien der Fachwissenschaften ergeben. Alle Module werden jeweils im Winter- und Sommersemester angeboten und sind ihrem Umfang nach darauf ausgerichtet, dass sie innerhalb eines Semesters bearbeitet und abgeschlossen werden können.

Das individuelle Curriculum jedes Studierenden besteht aus einer Kombination von Pflicht- und Wahlmodulen. Durch die Pflichtmodule wird sichergestellt, dass die Absolventinnen und Absolventen über die für ihr Berufsfeld notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Ergänzung durch Wahlmodule – für die eine breite Palette bereitgehalten wird – ermöglicht es dem Studierenden, die Lehrinhalte zu wählen, die seinen Neigungen und individuellen Berufswünschen entsprechen.

Die Prüfungen

Die Abschlussprüfung für die Module besteht aus je einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von zwei Stunden. Die Klausuren werden an mehreren Klausurorten unter Aufsicht angefertigt. Die Studierenden haben sich verbindlich für die Teilnahme an der Abschlussklausur anzumelden. Mit der Anmeldung wird geprüft, ob die Leistungsnachweise vorliegen, die ggf. Teilnahmevoraussetzung sind. Eine Modulabschlussklausur ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Mit der Anmeldung für eine Klausur entscheidet sich der Studierende verbindlich für das betreffende Wahlmodul. Ein anschließender Wechsel zu einem anderen Wahlmodul ist nicht möglich.

Im 3. Semester im Modul MM 8 muss der Studierende eine Masterarbeit zu einem vorgegebenen Thema anfertigen. In dieser Masterarbeit sollen gezeigt werden, dass der Studierende dazu in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Das Zulassungsverfahren läuft wie folgt ab. Die Masterarbeit schreiben können nur Studierende im LL.M.-Studiengang, die die Module der ersten beiden Semester erfolgreich abgeschlossen haben. Erst nach Bestehen der sechs Klausuren dieser beiden Semester ist die Aufnahme der Masterarbeit möglich. Da im Gegensatz zur Bachelorarbeit kein fixes Anmeldedatum gesetzt werden muss, wird es keine Zulassung unter Vorbehalt geben, das heißt die Zustellung des Masterthemas erfolgt erst, nachdem die Ergebnisse der Klausuren des zweiten Semesters vorliegen. De facto bedeutet dies, schreiben Sie im September die drei vorgesehenen Klausuren des zweiten Semesters wird Ihnen das Thema der Masterarbeit erst dann zugestellt, wenn die Ergebnisse der Klausuren vorliegen, also ca. Mitte November. Bis dahin ist die Zeit aber nicht verloren, zum einen bearbeiten Sie ja noch ein Wahlmodul neben der Masterarbeit, zum anderen können Sie bereits selbstständig für Ihre Masterarbeit recherchieren. Aufgrund der Bearbeitungszeit, 12 Wochen im Vollzeitstudium und 18 Wochen im Teilzeitstudium bleibt genügend Zeit, die Arbeit im Wintersemester abzuschließen.

Die Masterthemen werden von den einzelnen Prüfern vergeben, dies sind die 10 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät. Hier ist nun erst einmal Eigeninitiative gefragt. Sie müssen sich zunächst selbst Gedanken über ein mögliches Thema der Masterarbeit machen und dann selbstständig Kontakt mit einem möglichen Prüfer aufnehmen. Diesen Kontakt sollten Sie zu Beginn des Semesters herstellen, also wenn Sie noch auf die Ergebnisse der Klausuren warten. Sie müssen hier allerdings alle sechs Klausuren der ersten beiden Semester geschrieben haben und dem Prüfer dies auch nachweisen. Bevor Sie die sechs Klausuren geschrieben haben, können Sie sich nicht um ein Thema bemühen. Der jeweilige Prüfer entscheidet, ob er Sie mit der Masterarbeit annimmt und vereinbart mit Ihnen das Thema der Arbeit. Sollten Sie hier Schwierigkeiten mit der Kontaktaufnahme zu einem Lehrstuhl haben, hilft Ihnen das Dekanat hier weiter. Der Prüfer bestätigt Ihnen dann schriftlich, dass er Sie mit dem vereinbarten Thema betreut. Mit dieser Bestätigung können Sie dann schriftlich beim Prüfungsamt die Zulassung zur Masterarbeit beantragen. Das Prüfungsamt prüft dann, ob Sie die sechs Klausuren bestanden haben und stellt Ihnen in diesem Fall das vereinbarte Thema förmlich zu. Erst ab dem Zeitpunkt der förmlichen Zustellung des Themas läuft Ihre Bearbeitungszeit.

Der Abschluss

Den Absolventen des Studienganges Master of Laws wird von der FernUniversität Hagen der akademische Grad Master of Laws (LL.M.) verliehen.

Nils Szuka | 10.04.2008 06:07
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de