Nur allzu oft begegnen dem LL.M. noch Bedenken mit dem Argument, man könne mit diesem Abschluss schließlich nicht als Rechtsanwalt tätig werden. Zwar mag dies (noch) zutreffend sein, doch verkennen die Kritiker, dass die Absolventen des Studienganges Master of Laws an der FernUniversität Hagen gegenüber den Absolventen einer klassischen Juristenausbildung auf dem Arbeitsmarkt für Wirtschafts- und Verwaltungsberufe im Vorteil sind. Im Gegensatz zum herkömmlichen Volljuristen ist der LL.M. in der Lage, die volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen rechtlich möglicher Handlungsalternativen zu erschließen und die steuerlichen und buchhalterischen Auswirkungen seiner Entscheidungen abzuschätzen. Aufgrund dieser Vorteile haben zahlreiche privatwirtschaftliche Unternehmen bereits Interesse an so umfassend ausgebildeten Kräften bekundet.
Gerade im internationalen Raum, insbesondere im angelsächsischen Wirtschaftsraum, ist der LL.M. ein besonders angesehener Titel. Jeder Jurist, der in diesem Wirtschaftsraum etwas auf sich hält, verfügt über diese Qualifikation.
Auch für die Tätigkeit in der Verwaltung ist der LL.M. bestens geeignet. Entsprechend der allgemeinen Laufbahnverordnung des Bundes und der Länder eröffnet der Masterabschluss regelmäßig einen Zugang zum Höheren Dienst. Empfehlenswert ist hier eine Rücksprache mit der jeweiligen Dienststelle.
Der Studiengang Master of Laws ist ein forschungsorientierter Studiengang. Nicht nur die reine Wissensvermittlung, sondern erst Recht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen steht deshalb im MIttelpunkt des Studiums. Hierbei werden Sie jedoch nicht wie an einer Präsenzuniversität in den Anfangssemestern mit rechtstheoretischen und rechtsgeschichtlichen Fragen überladen, sondern erhalten im Master den entsprechenden Zugang. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist der Auffassung, dass Studierende für diese Fächer erst dann richtig sensibilisiert werden können, wenn Sie bereits über solide rechtliche Grundkenntnisse verfügen. Nicht zuletzt deshalb wird im Master of Laws auf eine verschulte Präsenzbetreuung verzichtet. Vielmehr steht das eigene Reflektieren und die eigene Wissenschaftliche Arbeit im Mittelpunkt Ihres Studiums. Diese Arbeit mündet letztlich in der Masterthese, einer ausführlichen und eigenständigen wissenschaftlichen Bearbeitung eines bestimmten Themas.
Für besonders erfolgreiche Absolventen des Studienganges Master of Laws an der FernUniversität Hagen ist zudem in der Zukunft die Möglichkeit gegeben, an der FernUniversität Hagen nach erfolgreicher Promotion den Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.) zu erlangen. Diese Chancen gelten für "externe" Studierende ebenso wie für diejenigen, die zunächst den LL.B. der Fakultät absolviert haben. LL.B., LL.M. und Dr. iur. an der Fernuniversität Hagen, eine einmalige Chance.
FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de