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Frequently asked Questions (FAQs)

1. Wer kann in den Master of Laws (LL.M.) eingeschrieben werden?

Alle Studierenden, die den LL.B. an der FernUni Hagen, das erste juristische Staatsexamen oder ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS - wovon mindestens 120 ECTS mit vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen - mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einen gleichwertigen Grad an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.

2. Handelt es sich um ein reines Fernstudium?

Der Master of Laws an der FernUniversität in Hagen ist ein reines Fernstudium. Die Kursunterlagen werden hierbei zugesendet oder können online abgerufen werden. Dabei ist sowohl ein Vollzeit- als auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich.

3. Sind Präsenzphasen vorgesehen?

Im Rahmen des Studienganges Master of Laws sind grundsätzlich keine Präsenzveranstaltungen vorgesehen. Ausnahmen können dann bestehen, wenn einzelne Lehrenden in Ihren Modulen Seminare vorsehen. Dies kann bspw. im Wahlmodul Vertiefung IPR der Fall sein. Die Klausuren müssen in Präsenz geschrieben werden.

4. Wie sehen Aufbau und Inhalt des Master of Laws aus?

Der Master of Laws ist modular aufgebaut. Insgesamt besteht er aus 8 Modulen, die durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden umfassen. Das Studium setzt sich zusammen aus 4 Pflicht- und 3 Wahlmodulen. Die Prüfung umfasst 1 Modul mit 10 ECTS. Inhaltlich vertieft der Master of Laws das Wissen des Bachelor of Laws. Dazu werden in klassischen Grundlagenfächern Module angeboten, die den Blick auf die Grundsätze der Rechtswissenschaften richten wollen. Im Wahlbereich ist eine Weiterentwicklung wirtschaftswissenschaftlicher Skills möglich.

5. Besteht die Möglichkeit, während des Studiums einen Statuswechsel vorzunehmen?

Ja, bei jeder Rückmeldung zum neuen Semester kann ein Statuswechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt vorgenommen werden. Während eines laufenden Semesters ist der Wechsel nicht möglich.

6. Mit welchem Zeitaufwand muss pro Modul gerechnet werden?

Ein Modul im Master of Laws hat durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden; in Zeitstunden umgerechnet bedeutet dies eine zeitliche Belastung von 12 bis 14 Stunden während der Bearbeitungszeit eines Moduls, d.h. insgesamt muss mit einem Bearbeitungsaufwand zwischen 180 und 210 Stunden für ein Modul gerechnet werden.

7. Kann ich mit dem Master-Abschluss als Rechtsanwalt tätig werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt das erfolgreiche Bestehen der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung voraus.

8. Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium einschließlich der Master-Prüfung drei Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend; ein Teilzeitstudierender kann entscheiden, wie viele Module er pro Semester belegt (es besteht die Wahl zwischen einem Modul und zwei Modulen). Demnach kann er schon nach vier Semestern sein Studium beenden bzw. sein Studium bis auf acht Semester ausdehnen.

9. Welche Leistungsnachweise sind im Laufe des Studiums zu erbringen?

Zu jedem Modul ist eine zwei- bis vierstündige Abschlussklausur zu absolvieren, wobei die Zulassung zu dieser Klausur von (häuslich zu erbringenden) Leistungsnachweisen abhängig gemacht werden kann. Die Länge der einzelnen Klausur wird in dem Heft Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 festgelegt. Einzelne Klausuren erfordern aber auch weitere Zulassungsvoraussetzungen, so kann im Modul 55112 die Klausur erst dann geschrieben werden, wenn auch der Workshop in Hagen besucht wurde.

10. Wie sieht die Abschlussprüfung aus?

Die Abschlussprüfung erfolgt durch die Ableistung eines Masterarbeit. Diese sollte einen Umfang von 75 Seiten nicht überschreiten und soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer bestimmten Frist ein rechtswissenschaftliches Problem nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Hierfür sind 12 Wochen (Vollzeit) bzw. 18 Wochen (Teilzeit) Zeit. Jede/r Hochschullehrer/in der Fakultät kann eine Masterarbeit vergeben. Eigene Themenwünsche können hier teilweise berücksichtigt werden.

11. Welche Berufschancen haben Absolventen des Master-Studienganges?

Zugegeben, als Master of Laws allein kann man nicht als Rechtsanwalt tätig sein. Dennoch bietet gerade die Wirtschaft ein enormes Betätigungsfeld für praktisch ausgebildete und wirtschaftlich denkende Juristen. Auch als Master of Laws sind Sie "Jurist". Zudem sollten Sie beachten, dass der Titel Master of Laws im Ausland, gerade im anglo-amerikanischen Rechtsraum anerkannt und angesehen ist. Dort kann man eher mit dem klassischen Staatsexamen nichts anfangen.

12. Kann ich mit Master-Abschluss promovieren?

Ja, wenn Sie gut sind. Promovieren kann, wer den Master-Studiengang, der an der FernUniversität in Hagen angeboten wird, besonders erfolgreich absolviert hat. Sie sollten mindestens ein "Gut" in Ihrem Abschluss erreicht haben, um sich die Promotionsmöglichkeit zu eröffnen.

13. Wie erfolgt die laufbahnrechtliche Zuordnung im öffentlichen Dienst?

Nach Beschlüssen der Kultusminister- und Innenministerkonferenz wird der Abschluss „Bachelor of Laws“ dem gehobenen Dienst zugeordnet. Der Abschluss „Master of Laws“ soll grundsätzlich den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, hierbei ist jedoch die jeweilige Dienststelle über ihr Verfahren zu befragen.

Nils Szuka | 30.11.2011
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