Insbesondere Teilzeitstudierenden mit wenig Zeit wird empfohlen, im ersten Semester nicht mehr als zwei bis drei Kurse zu belegen und zu bearbeiten. Dies kann der Kurs 05009 - Grundlagen des Bürgerlichen Rechts in Verbindung mit dem Kurs 05040 - Einführung in die juristische Arbeitstechnik und Methode zivilrechtlicher Fallbearbeitung und gegebenenfalls dem Kurs 05310 - Juristische Methodenlehre sein. Nach Bearbeitung der ersten Kurse fällt es im folgenden Semester leichter die Kursbelegung nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Die fakultativen Kurse werden insbesondere für die Studierenden empfohlen, die die juristische Fallbearbeitung noch erlernen müssen.
Das Grundstudium schließt mit zwei vier-stündigen Klausuren ab:
Die Vorprüfung ist bestanden, wenn beide Klausuren mit mindestens ausrechend (bis 4,0) bewertet worden sind. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren ist, dass mindestens die Hälfte aller jeweils einer Klausur zugeordneten Kurse innerhalb eines Semesters mit Erfolg bearbeitet worden sind.
FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2415, E-Mail: rewi@fernuni-hagen.de