Amtliche Beglaubigung von Zeugnissen und Nachweisen

Manchmal müssen wir bei der Einreichung von Zeugnissen und Nachweisen auf Nummer Sicher gehen. Dann fordern wir Sie auf, amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt durch einen Beglaubigungsvermerk die Übereinstimmung einer von Ihnen eingereichten Kopie mit dem entsprechenden Original. Wie genau ein Beglaubigungsvermerk aussieht und wer amtlich beglaubigen darf, erfahren Sie weiter unten in unseren kompakten Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Bei der Einschreibung akzeptieren wir einfache Zeugniskopien, behalten uns aber stichprobenartige Kontrollen sowie Überprüfungen in begründeten Einzelfällen vor. Wir kommen in solch einem Fall auf Sie zu und geben Ihnen genügend Zeit, Ihre Zeugnisse in amtlich beglaubigter Form erneut einzureichen.

Bei der Anerkennung von Studienleistungen ist es immer erforderlich, Ihre Nachweise in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

 

Häufige Fragen zur amtlichen Beglaubigung (FAQ)

  • Eigentlich ganz einfach: Sie legen bei einer öffentlichen Stelle oder einem unserer Campusstandorte das Originaldokument vor und bringen eine Kopie davon mit. Beides wird ganz genau verglichen. Bei exakter Übereinstimmung wird die Kopie durch Dienstsiegel und Unterschrift gekennzeichnet und ist damit amtlich beglaubigt.

  • beglaubigung

    Prüfen Sie bitte genau, ob die Beglaubigung den Anforderungen entspricht. Wichtig ist, dass

    • alle Seiten beglaubigt werden (Vorder- und Rückseiten),
    • der Beglaubigungsvermerk aussagt, was beglaubigt wird,
    • die oder der Beglaubigende den Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift versieht und
    • ein Dienstsiegelabdruck vorhanden ist (enthält in der Regel ein Emblem).

    Eine erneute Kopie der amtlich beglaubigten Kopie gilt übrigens nicht mehr als beglaubigt!

  • Die FernUniversität darf die von ihr selbst ausgestellten Zeugnisse amtlich beglaubigen.

    Weiter nehmen wir amtliche Beglaubigungen für unsere eigenen Zwecke vor, wie die Einschreibung oder die Anerkennung von Leistungen. Nutzen Sie gerne den kostenfreien Beglaubigungsservice im Service-Center oder an Ihrem Campusstandort oder Studienzentrum. Die freundlichen Kolleginnen und Kollegen leiten gerne Ihre beglaubigten Kopien an die zuständige Stelle an der FernUniversität weiter.

    Darüber hinaus dürfen in der Bundesrepublik Deutschland folgende öffentliche Stellen amtlich beglaubigen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem Gerichte und Notare. Bitte beachten Sie, dass dabei Gebühren anfallen können.

    Beglaubigungen von Spar- und Krankenkassen dürfen wir nicht akzeptieren.

  • In den deutschsprachigen Ländern Österreich und Schweiz kann eine amtliche Beglaubigung ebenfalls von einer Behörde oder von einem amtlich bestellten Notar vorgenommen werden.

    Im übrigen Ausland sind die deutschen Botschaften und Konsulate neben den dortigen Studienzentren der FernUniversität die einzigen amtlichen Stellen, die sowohl die Richtigkeit einer Fotokopie als auch die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen dürfen.

  • Die gute Nachricht zuerst: Die FernUniversität bietet an allen Campusstandorten für eigene Zwecke einen kostenfreien Beglaubigungsservice an. Gerne leiten die hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen Ihre Unterlagen an die zuständige Stelle innerhalb der FernUniversität weiter.

    Bei anderen öffentlichen Stellen ist die Beglaubigung meistens mit Kosten verbunden. Da es keine einheitliche Gebührenvorschrift gibt, fallen diese unterschiedlich hoch aus. Bitte erkundigen Sie sich und vergleichen Sie vor Ort. Kosten von 5 bis 10 Euro pro beglaubigte Kopie sind durchaus üblich. Schulen beglaubigen die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse oft auch kostenlos.

 

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Webredaktion Studium | 08.04.2024