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FAQ´s - häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich zum Fernstudium als Ausländerin bzw. Ausländer bewerben?
An der FernUniversität in Hagen gibt es kein spezielles Zulassungsverfahren für Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ausländischen Zeugnissen. Alle Interessierten (ausländische und deutsche Bewerberinnen bzw. Bewerber) können sich mit demselben Zulassungsantrag zum Fernstudium bewerben.
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Kann ich mich mit dem DAAD-Formular zum Fernstudium anmelden?
Nein, aufgrund der besonderen Studienform erfolgt die Anmeldung zum Fernstudium nur mit dem Zulassungsantrag der FernUniversität in Hagen.
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Erhalte ich bei der Aufnahme des Fernstudiums ein Studierendenvisum?
Nein, für ein Fernstudium wird kein Studierendenvisum vergeben, da die Studienbriefe ins Ausland verschickt werden. Ausnahmen gibt es nur für einzelne Seminare, Praktika oder mündliche Prüfungen.

Wo erhalte ich eine "amtliche Beglaubigung" meiner Zeugniskopien?
"Amtlich beglaubigen" kann jede deutsche Behörde, die ein Dienstsiegel mit Emblem führt. Der Beglaubigungsvermerk bestätigt die Übereinstimmung zwischen der Original-Urkunde und der Kopie bzw. Abschrift und muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Falls deutsche Behörden im Inland die Beglaubigung der Kopie einer fremdsprachigen Urkunde ablehnen sollten, weil sie diese nicht lesen können, sollten Sie sich an die Konsulate oder die Botschaft Ihres Landes in der Bundesrepublik, an die Studienzentren der FernUniversität oder auch an kirchliche Stellen wenden. Beachten Sie bitte, dass Übersetzungsbüros keine Behörden sind und somit auch keine amtliche Beglaubigung der Fotokopie einer Urkunde fertigen können.

Im Ausland beglaubigen die deutschen Botschaften und Konsulate die Richtigkeit von Fotokopien. Botschaften und Konsulate sind neben den Studienzentren der FernUniversität im Ausland die einzigen amtlichen Stellen, die sowohl die Richtigkeit einer Fotokopie als auch die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen können.

Weitere Hinweise zur amtlichen Beglaubigung finden Sie im Wegweiser.

Wer kann die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen?
Alle fremdsprachigen Unterlagen mit Ausnahme englischsprachiger Zeugnisse müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Die Richtigkeit von Übersetzungen muss von einem/r vereidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in in deutscher Sprache oder von der deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung im Ausland beglaubigt sein. Diese Beglaubigung bestätigt, dass eine Übersetzung mit dem Inhalt der Originalurkunde übereinstimmt.

Da für die Übersetzungen Gebühren erhoben werden, geben Sie bitte Ihre Originalübersetzungen nicht ab. Sie können die Fotokopie der Übersetzung ebenso wie die Fotokopie des Originalzeugnisses von einer Behörde amtlich beglaubigen lassen.

Benötige ich als Ausländerin bzw. Ausländer einen Nachweis der Krankenversicherung?
Alle Voll- und Teilzeitstudierenden erklären mit der Unterschrift bei der Einschreibung, dass sie im Antragssemester krankenversichert sind. Studierende, die in Deutschland wohnen und eine studentische Krankenversicherung nutzen möchten, müssen bei der Anmeldung zum Studium eine Meldebescheinigung ihrer Krankenkasse einreichen.

Studierende, die ihren Wohnsitz im Ausland haben bzw. sich vorübergehend im Ausland befinden, müssen ihren Versicherungsschutz im Ausland zusätzlich selbst verantworten.

Wie werde ich über Höhe der Gebühren für mein Fernstudium informiert?
Alle Gebühren und Beiträge werden semesterweise mit einem Gebührenbescheid berechnet. Der Gebührenbescheid wird Ihnen per Post zugestellt, für die Zahlung der angefallenen Gebühren haben Sie eine Zahlungsfrist von 3 Wochen.

Wie kann ich Gebühren aus dem Ausland für mein Fernstudium bezahlen?
Wegen der sehr unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern führt die FernUniversität für ausländische Bankverbindungen keine Einziehungsaufträge durch. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer ausländischen Bankverbindung müssen die Gebühren und Beiträge daher überweisen. Bitte beachten Sie, dass Geldinstitute zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Auslandsüberweisungen berechnen. Achten Sie darauf, dass eine vollständige Zahlung bei der FernUniversität eintrifft.

Wie lautet die Bankverbindung der FernUniversität?
FernUniversität in Hagen
Märkische Bank, Bahnhofstr. 21
58095 Hagen
BLZ: 450 600 09
Konto-Nr.: 501 5050 901
IBAN-Nr.: DE 1345 0600 0950 1505 0901
SWIFT-Code: GENODEM1HGN

Verwendungszweck für bereits eingeschriebene Studierende:
Matrikelnummer + Name, Vorname der/des Studierenden

Verwendungszweck für Bewerberinnen bzw. Bewerber:
Ausland + Name, Vorname der Studieninteressentin bzw. des Studieninteressenten

Dezernat 2.1 | 19.01.2010
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de