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Weitere Informationen zur Einschreibung/Zulassung - FAQs

Einschreibung in einen Studiengang

1. Wie erfolgt die Bewerbung zum Studium an der FernUniversität?

2. Gibt es zulassungsbeschränkte Studiengänge (Vergabe der Studienplätze)?

3. Wann kann ich mich einschreiben?

4. Wie kann ich mich einschreiben?

5. Welche Daten werden im Zulassungsantrag abgefragt?

6. Wie kann ich die Angaben in meinem Zulassungsantrag nachträglich ändern?

7. Kann ich den Zulassungsantrag auf meinem PC speichern?

8. Welche Unterlagen muss ich für die Einschreibung einreichen?

9. Wie kann ich meinen Zulassungsantrag zurückziehen?

Zulassung zum Akademiestudium

a. Was ist ein Akademiestudium?

b. Wann kann ich mich zum Akademiestudium anmelden?

c. Wie kann ich mich zum Akademiestudium anmelden?

d. Welche Daten werden im Zulassungsantrag abgefragt?

e. Wie kann ich die Angaben in meinem Zulassungsantrag nachträglich ändern?

f. Kann ich den Zulassungsantrag auf meinem PC speichern?

g. Welche Unterlagen muss ich für die Zulassung zum Akademiestudium einreichen?

h. Wie kann ich meinen Zulassungsantrag zurückziehen?



1. Wie erfolgt die Bewerbung zum Studium an der FernUniversität in Hagen?
An der FernUniversität in Hagen gibt es keine zulassungsbeschränkten Studiengänge. Studieninteressierte können somit direkt die Einschreibung in ihren gewünschten Studiengang beantragen. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber, die oder der die Voraussetzungen für die Einschreibung (z.B. Abitur) erfüllt, erhält einen Studienplatz.


2. Gibt es zulassungsbeschränkte Studiengänge (Vergabe der Studienplätze)?
Nein, an der Fernuniversität gibt es keine zulassungsbeschränkten Studiengänge. Das an den Präsenzhochschulen übliche Verfahren zur Vergabe der Studienplätze findet nicht statt.

3. Wann kann ich mich einschreiben?
Sie können die Einschreibung zum Sommersemester (Einschreibfrist 01.12.-15.01.) und zum Wintersemester (Einschreibfrist 01.06.-15.07.) beantragen.
Nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist können Sie ausnahmsweise innerhalb einer verlängerten Frist zum Sommersemester (16.01.-15.02) und zum Wintersemester (16.07.-15.08.) gegen eine Gebühr von 25,00 EUR die verspätete Zulassung beantragen.

4. Wie kann ich mich einschreiben?
Die Einschreibung in Ihren gewählten Studiengang beantragen Sie mit dem Online-Zulassungsantrag, der anschließend ausgedruckt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen dem Studierendensekretariat zugesandt oder in einem Studienzentrum in Ihrer Nähe abgegeben wird. Erst mit dem Posteingang des unterschriebenen Zulassungsantrag gilt der Antrag als gestellt:

Während der Einschreibfrist finden Sie den Online-Zulassungsantrag unter www.fernuni-hagen.de/bu

5. Welche Daten werden im Zulassungsantrag abgefragt?
Die FernUniversität erhebt nur die Daten, die für die Durchführung des Fernstudiums erforderlich sind oder aus statistischen Gründen erhoben werden müssen. Welche Daten abgefragt werden, können Sie dem Musterantrag entnehmen.

Muster Online-Zulassungsantrag

6. Wie kann ich die Angaben in meinem Zulassungsantrag nachträglich ändern?
Wenn Sie den ausgedruckten Zulassungsantrag noch nicht abgeschickt/abgegeben haben, können Sie die Änderungen handschriftlich im Zulassungsantrag eintragen.
Wenn Sie den ausgedruckten Zulassungsantrag bereits abgeschickt/abgegeben haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Änderungswünschen an einschreibung@fernuni-hagen.de .Geben Sie bitte dabei Ihre Bewerbungsnummer oder Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an.

7. Kann ich den Zulassungsantrag auf meinem PC speichern?
Ja, direkt nach dem Ausdruck des Zulassungsantrags können Sie den Antrag auch als Html-Datei auf Ihrem PC speichern. Bitte wählen Sie in der Menüleiste in Ihrem Browser „Datei“ aus. Dort können Sie über die Funktion „Speichern unter…“/“Seite speichern unter…“ Ihren Zulassungsantrag abspeichern.

8. Welche Unterlagen muss ich für die Einschreibung einreichen?
Für die Einschreibung in einen Studiengang sind folgende Unterlagen einzureichen:
• unterschriebener Zulassungsantrag
• eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses
• ggf. eine Kopie des Nachweises über die Namensänderung, z.B. Kopie des Personalausweises / der Heiratsurkunde (Nachweis nur erforderlich, sofern der Name auf dem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist.)
• ggf. Nachweis der Krankenversicherung, z.B. Kopie der Versicherungskarte, der Mitgliedsbescheinigung (Nachweis nur erforderlich bei Voll- und Teilzeitstudierenden mit dem Wohnort in Deutschland, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das 14. Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben.)
• ggf. Antrag auf Gebührenermäßigung wegen Bedürftigkeit

9. Wie kann ich meinen Zulassungsantrag zurückziehen?
Informationen über die Zurückziehung finden Sie in unserem Wegweiser unter
http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/zurueckziehung.shtml

a. Was ist ein Akademiestudium?
Das Akademiestudium an der FernUniversität kann mit einem Gasthörerstudium an einer Präsenzhochschule verglichen werden. Im Akademiestudium können Sie einzelne Kurse/Module aus dem gesamten Kursangebot belegen. Akademiestudierende sind keine ordentlichen Studierenden und sind nicht in einem Studiengang eingeschrieben.

b. Wann kann ich mich zum Akademiestudium anmelden?
Sie können die Zulassung zum Akademiestudium zum Sommersemester (Einschreibfrist 01.12.-15.01.) und zum Wintersemester (Einschreibfrist 01.06.-15.07.) beantragen.
Nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist können Sie ausnahmsweise innerhalb einer verlängerten Frist zum Sommersemester (16.01.-15.02) und zum Wintersemester (16.07.-15.08.) gegen eine Gebühr von 25,00 EUR die verspätete Zulassung beantragen.

c. Wie kann ich mich zum Akademiestudium anmelden?
Die Zulassung zum Akademiestudium beantragen Sie mit dem Online-Zulassungsantrag, der anschließend ausgedruckt und unterschrieben dem Studierendensekretariat zugesandt oder in einem Studienzentrum in Ihrer Nähe abgegeben wird.
Der Antrag kann auch zugefaxt oder als eingescannte Datei per E-Mail zugesandt werden.

Während der Einschreibfrist finden Sie den Online-Zulassungsantrag unter www.fernuni-hagen.de/bu.

d. Welche Daten werden im Zulassungsantrag abgefragt?
Die FernUniversität erhebt nur die Daten, die für die Durchführung des Fernstudiums erforderlich sind und gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Daten abgefragt werden, können Sie dem Musterantrag entnehmen.

Muster Online-Zulassungsantrag

e. Wie kann ich die Angaben in meinem Zulassungsantrag nachträglich ändern?
Wenn Sie den ausgedruckten Zulassungsantrag noch nicht abgeschickt/abgegeben haben, können Sie die Änderungen handschriftlich im Zulassungsantrag eintragen.
Wenn Sie den ausgedruckten Zulassungsantrag bereits abgeschickt/abgegeben haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Änderungswünschen an einschreibung@fernuni-hagen.de. Geben Sie bitte dabei Ihre Bewerbungsnummer oder Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an.

f. Kann ich den Zulassungsantrag auf meinem PC speichern?
Ja, direkt nach dem Ausdruck des Zulassungsantrags können Sie den Antrag auch als Html–Datei auf Ihrem PC speichern. Bitte wählen Sie in der Menüleiste in Ihrem Browser „Datei“ aus. Dort können Sie über die Funktion „Speichern unter…“/“Seite speichern unter…“ Ihren Zulassungsantrag abspeichern.

g. Welche Unterlagen muss ich für die Zulassung zum Akademiestudium einreichen?
Für die Zulassung zum Akademiestudium reicht die Zustellung des unterschriebenen Zulassungsantrags.
Bedürftige Bewerber/-innen können zusätzlich einen Antrag auf Ermäßigung der Gebühren einreichen.

h. Wie kann ich meinen Zulassungsantrag zurückziehen?
Informationen über die Zurückziehung finden Sie in unserem Wegweiser unter
http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/zurueckziehung.shtml

Studierendensekretariat 09.12.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de