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FAQ

1.) Wer kann sich für die Eingangsmodule der Bachelorstudiengänge anmelden?

2.) Welche Unterlagen muss ich einreichen?

3.) Werde ich in den Bachelorstudiengang eingeschrieben?

4.) Mit welchem Hörerstatus werde ich angemeldet?

5.) Wann und wie kann ich die Einschreibung in den Bachelorstudiengang beantragen?

6.) Kann ich die Einschreibung in den Bachelorstudiengang mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife (Fachabitur) beantragen?

7.) Kann ich die Einschreibung in den Bachelorstudiengang mit dem Rückmeldeformular beantragen?

8.) Wie erhalte ich meine Studienunterlagen?

9.) Warum werden die Bearbeitungstermine nicht verlängert?

10.) Wie kann ich mich zu der Abschlussprüfung anmelden?

11.) Wann und wo finden die Abschlussprüfungen statt?

12.) Wann muss ich die Gebühren bezahlen?

13.) Wie und wann kann ich meine Anmeldung zurückziehen?

14.) Wie erfolgt die Anmeldung für das nächste Semester?

15.) Wie kann ich das Modul/die Module wiederholen?

1.) Das Angebot richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die die Einschreibungsfrist verpasst haben und die Aufnahme des Bachelorstudiums zum kommenden Semester planen. Durch das Studium der Eingangsmodule wird die Wartezeit sinnvoll überbrückt und das eigentliche Bachelorstudium verkürzt. An dem Angebot können auch Personen teilnehmen, die eine Zugangsprüfung anstreben.

2.) Für die Zulassung zu den Eingangsmodulen müssen Sie nur den unterschriebenen Zulassungsantrag per Post oder per Fax einreichen. Zeugniskopien sind noch nicht erforderlich, da Sie in diesem Semester noch nicht in den Studiengang eingeschrieben werden.

3.) Nein, Sie werden in diesem Semester noch nicht in Ihren Bachelorstudiengang eingeschrieben. Sie können im Rahmen dieses Angebots nur das Eingangsmodul / die Eingangsmodule studieren. Zum kommenden Semester können Sie sich in den Studiengang einschreiben oder im Falle einer Zugangsprüfung die Zulassung zum Akademiestudium beantragen.

4.) Sie werden als Weiterbildungsstudierende/r angemeldet. Weiterbildungsstudierende sind keine ordentlichen Studierenden. Sie können aber das Eingangsmodul/die Eingangsmodule studieren und die dazu gehörende/n Abschlussprüfung/en ablegen. Sie erhalten einen Studierendenausweis als Weiterbildungsstudierende/r und werden nur für ein Semester zugelassen.

5.) Die Einschreibung in den Bachelorstudiengang können Sie nur innerhalb der regulären Bewerbungszeit beantragen. Zum Sommersemester können Sie sich in der Zeit vom 01.12. bis zum 15.01. , zum Wintersemester in der Zeit vom 01.06. bis zum 15.07. bewerben. Mit Ihrem Zulassungsantrag müssen Sie zusätzlich einen Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie einreichen.

6.) Nein, eine Einschreibung ist nicht möglich. Die Fachhochschulreife berechtigt nur zur direkten Aufnahme der Fachhochschulstudiengänge. Falls Sie neben der Fachhochschulreife über eine berufliche Qualifikation verfügen, informieren Sie sich bitte über Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium für beruflich Qualifizierte.

7.) Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich mit dem Zulassungsantrag bewerben.

8.) Die Kursunterlagen werden Ihnen zu den vorgesehenen Bearbeitungsterminen zugeschickt. Bei einer Anmeldung nach diesen Terminen werden die Kurse mit dem nächstmöglichen Versand nachgeschickt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungstermine bei verspäteten Anmeldungen nicht verlängert werden. Es ist aber möglich, das Studienmaterial auch in verkürzter Zeit bis zur Abschlussprüfung zu bearbeiten.

9.) Das Studium an der FernUniversität findet im üblichen Semesterrhythmus (Wintersemester und Sommersemester) statt. Die Betreuung und die Abschlussprüfungen folgen diesem Rhythmus.

10.) Ihr Eingangsmodul/Ihre Eingangsmodule können Sie mit einer Prüfung abschließen. Mit Ihrem FernUni-Account melden Sie sich online zu Ihrer Prüfung an. Die Anmeldetermine finden Sie in den Prüfungsinformationen der Fakultäten oder in den Studiengangsportalen.



11.) Die Abschlussprüfungen werden am Semesterende (für das Wintersemester Februar/März, für das Sommersemester August/September) angeboten. Die Prüfungstermine und Orte finden Sie in den Prüfungsinformationen der Fakultäten.

12.) Nach der erfolgten Zulassung erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Beim Lastschriftverfahren wird Ihnen oder das Abbuchungsdatum mitgeteilt, ansonsten sind die Gebühren innerhalb von 3 Wochen zu überweisen.

13.) Sie können jederzeit Ihre Anmeldung zum Studium der Eingangsmodule schriftlich, formlos (z. B. per E-Mail) zurückziehen. Bitte beachten Sie, dass die Zurückziehung nicht zur Erstattung der bereits entstandenen Kosten führt. Das heißt, dass die Gebühren für das belegte Eingangsmodul auch bei Zurückziehung des Antrags zu entrichten sind.

14.) Sofern Sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich für das kommende Semester in den gewählten Bachelorstudiengang einschreiben oder die Zulassung zum Akademiestudium beantragen. Die entsprechenden Zulassungsanträge finden Sie in der Bewerbungszeit (vom 01.12. bis 15.01. für das Sommersemester und vom 01.06. bis 15.07. für das Wintersemester) unter www.fernuni-hagen.de/bu.

15.) Das Angebot der Eingangsmodule dauert nur ein Semester. Wenn Sie das Modul/die Module wiederholen möchten, müssen Sie sich für das kommende Semester als reguläre/r Student/in oder als Akademiestudent/in anmelden und das Modul/die Module als Wiederholer belegen.

Dezernat 2.1 | 05.07.2010
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