Rückmeldefristen
für das Wintersemester:
01.06.-31.07. - reguläre Rückmeldung
01.08.-15.08. - verspätete Rückmeldung mit Änderung des Hörerstatus / des Studiengangs (Verspätungsgebühr 5,00 €)
01.08.-30.09. - verspätete Online-Rückmeldung im bisherigen Studiengang / im Akademiestudium (Verspätungsgebühr 5,00 €)
für das Sommersemester:
01.12.-31.01. - reguläre Rückmeldung
01.02.-15.02. - verspätete Rückmeldung mit Änderung des Hörerstatus / des Studiengangs (Verspätungsgebühr 5,00 €)
01.02.-31.03. - verspätete Online-Rückmeldung im bisherigen Studiengang / im Akademiestudium (Verspätungsgebühr 5,00 €)
Die Rückmeldung ist eine Anmeldung für das nächste Semester. Durch die Rückmeldung erklären Sie, dass Sie das Studium auch im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung muss jedes Semester neu beantragt werden.
Beantragung der Rückmeldung
Die Rückmeldung im bisherigen Studiengang oder im Akademiestudium können Sie vollständig in Ihrem virtuellen Studienplatz erledigen. Dort können Sie auch online Ihre gewünschten Kurse / Module für das neue Semester belegen.
Studierende, die mit der Rückmeldung ihren Studiengang oder ihren Hörerstatus ändern möchten, müssen schriftlich einen Rückmeldeantrag ausfüllen und diesen ggf. mit zusätzlichen Unterlagen dem Studierendensekretariat per Post zukommen lassen.
Hinweis: Akademiestudierende, welche die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium eine zu erbringende Leistung endgültig nicht bestanden worden sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob eine Einschreibung in den Studiengang noch möglich ist.
Nachweis der erfolgten Rückmeldung
Bei einer online durchgeführten Rückmeldung erhalten Sie automatisch eine Bestätigung über die erfolgte Rückmeldung.
Bei einer schriftlich beantragten Rückmeldung prüft das Studierendensekretariat Ihren postalisch eingegangenen Antrag und veranlasst bei vollständigen Unterlagen die Rückmeldung in Ihrem neuen Studiengang oder mit Ihrem neuen Hörerstatus. Bei fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Nachbesserungsmöglichkeit.
In beiden Fällen wird Ihnen die Rückmeldung durch die postalische Zusendung des Studienausweises für das neue Semster bestätigt.
Blinde und Sehbehinderte, die an dem Online-Rückmeldeverfahren nicht teilnehmen können, finden weitere Informationen und Ansprechpersonen unter Fernstudium für Blinde und Sehbehinderte.
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de