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Weitere Informationen zur Rückmeldung - FAQs

1. Was bedeutet Rückmeldung?
2. Wie melde ich mich zurück?
3. Was mache ich, wenn der Server ausgefallen ist?
4. Ist eine Rückmeldung trotz ausstehender Gebühren möglich?
5. Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?
6. Fragen und Probleme rund um den Account
7. Wie beantrage ich einen Studiengangwechsel?
8. Wie beantrage ich einen Wechsel meines Hörerstatus?
9. Wie beantrage ich als Akademiestudierende/r die Einschreibung in einen Studiengang?
10. Wie erfolgt die Zulassung zum nächsten Semester nach dem Studium der Eingangsmodule?
11. Was mache ich, wenn ich die Zugangsprüfung bestanden habe?
12. Was mache ich, wenn ich den Bachelorstudiengang bestanden habe und nun den Wechsel in den Masterstudiengang beantragen möchte?
13. Was mache ich, wenn ich im Akademiestudium Vorleistungen für einen Masterstudiengang erbracht habe und nun die Zulassung in den Masterstudiengang beantragen möchte?
14. Wie verhalte ich mich, wenn ich nachträglich noch einen Studienplatz an einer Präsenzuniversität erhalten habe?



1. Was bedeutet Rückmeldung?
Die Rückmeldung ist eine Anmeldung für das nächste Semester. Durch die Rückmeldung erklären Sie, dass Sie das Studium auch im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung muss für jedes Semester neu beantragt werden.



2. Wie melde ich mich zurück?
a) Studierende, die sich in ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder für das Akademiestudium zurückmelden möchten, nutzen die Online-Rückmeldung mit ihrem Account über den virtuellen Studienplatz. Sie werden im Rahmen der Online-Rückmeldung automatisch zur Kursbelegung weitergeleitet, die Sie direkt mit der Rückmeldung vornehmen sollten.
b) Studierende, die zum kommenden Semester eine Änderung beantragen möchten (Statuswechsel, Studiengangwechsel) können dies nicht online beantragen, sondern müssen dafür das schriftliche Rückmeldeformular benutzen.


3. Was mache ich, wenn der Server ausgefallen ist?
Sollte es während bzw. zum Ende der Rückmeldefrist zu einem Serverausfall kommen und eine Online-Rückmeldung ist dann nicht möglich, so können Sie ausnahmsweise die Rückmeldung formlos schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) beantragen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie Ihre Matrikelnummer und die fünfstelligen Nummern der Kurse bzw. der Module angeben, die Sie im kommenden Semester belegen möchten.



4. Ist eine Rückmeldung trotz ausstehender Gebühren möglich?
Sollten noch Gebühren aus dem vorhergehenden Semester ausstehen, ist in der Regel eine Online-Rückmeldung nicht möglich. Daher sollten Sie zunächst einmal die ausstehenden Gebühren entrichten und die Rückmeldung schriftlich beantragen.



5. Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?
Sofern Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie mit Ablauf des laufenden Semesters wegen nicht erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert.



6. Fragen und Probleme rund um den Account
Informationen zum Account finden Sie im Wegweiser.



7. Wie beantrage ich einen Studiengangwechsel?
Einen Studiengangwechsel können Sie nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag mit Änderung möglich.
Wenn Sie in mindestens zwei Studiengängen eingeschrieben sind, teilen Sie bitte mit, welcher Studiengang ersetzt werden soll.



8. Wie beantrage ich einen Wechsel meines Hörerstatus?
Einen Wechsel des Hörerstatus können Sie ebenfalls nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag möglich.
Ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt oder ein Wechsel in das Akademiestudium ist ohne die Vorlage weiterer Unterlagen bzw. Angaben möglich.



9. Wie beantrage ich als Akademiestudierende/r die Einschreibung in einen Studiengang?
Akademiestudierende beantragen die Einschreibung in einen Studiengang mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag. Für die Änderung sind insbesondere Angaben hinsichtlich des gewünschten Hörerstatus (Vollzeit-, Teilzeitstudierende oder Studiengangszweithörende) und Studiengangs erforderlich.

Hinweis: Akademiestudierende, welche die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.



10. Wie erfolgt die Zulassung zum nächsten Semester nach dem Studium der Eingangsmodule?
Weiterbildungsstudierende, die außerhalb der regulären Bewerbungsfristen das Angebot der FernUniversität wahrgenommen haben, das Studium der Eingangsmodule der Bachelorstudiengänge aufzunehmen, müssen für das kommende Semester die Zulassung zum Akademiestudium bzw. die Einschreibung in einen Studiengang mit dem Online-Zulassungsantrag beantragen (nicht mit dem Rückmeldeantrag!).



11. Was mache ich, wenn ich die Zugangsprüfung bestanden habe?
(betrifft nur Studierende, die das Studium spätestens im SS 2010 aufgenommen haben und die Zugangsprüfung im Akademiestudium anstreben)
a) Sofern Sie innerhalb der Rückmeldefrist die Zugangsprüfung bestanden haben, beantragen Sie mit dem schriftlichen Rückmeldeformular die Einschreibung in den Studiengang.
b) Haben Sie die Zugangsprüfung noch nicht innerhalb der Rückmeldefrist endgültig bestanden, sollten Sie sich zunächst einmal online für das Akademiestudium zurückmelden. Nach bestandener Zugangsprüfung können Sie formlos schriftlich unter Angabe der Matrikelnummer die Einschreibung in den jeweiligen Bachelorstudiengang beantragen. Dies wird auch noch während eines laufenden Semesters durchgeführt.
Wichtig: In beiden Fällen fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie des Zeugnisses über die bestandene Zugangsprüfung bei und geben, falls Sie mit der Rückmeldung noch keine Kurse belegt haben, die fünfstelligen Kurs- bzw. Modulnummern an, die Sie belegen möchten.
Wenn Sie bereits mit der Rückmeldung Kurse belegt haben, wird die Betreuungsgebühr gutgeschrieben und erstattet.



12. Was mache ich, wenn ich den Bachelorstudiengang bestanden habe und nun den Wechsel in den Masterstudiengang beantragen möchte?
a) Haben Sie innerhalb der Rückmeldefrist den Bachelorstudiengang abgeschlossen, beantragen Sie mit dem schriftlichen Rückmeldeformular den Wechsel in den Masterstudiengang.
b) Ist die Bachelorprüfung innerhalb der Rückmeldefrist noch nicht endgültig abgeschlossen, melden Sie sich zunächst online für den Bachelorstudiengang zurück und können bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Nach bestandener Prüfung können Sie formlos schriftlich unter Angabe der Matrikelnummer den Wechsel in den Masterstudiengang beantragen. Dieser Wechsel wird auch noch während eines laufenden Semesters durchgeführt.
Mit dem Antrag reichen Sie bitte eine Kopie des Bachelorzeugnisses ein.



13. Was mache ich, wenn ich im Akademiestudium Vorleistungen für einen Masterstudiengang erbracht habe und nun die Zulassung in den Masterstudiengang beantragen möchte?
a) Haben Sie bereits innerhalb der Rückmeldefrist die erforderlichen Leistungsscheine erhalten, beantragen Sie mit dem schriftlichen Rückmeldeformular die Einschreibung in den Masterstudiengang.
b) Wenn Sie innerhalb der Rückmeldefrist die erforderlichen Leistungsscheine Akademiestudium noch nicht erhalten, melden Sie sich zunächst online als Akademiestudierende/r zurück.
Nach Erhalt der Leistungsscheine können Sie formlos schriftlich unter Angabe der Matrikelnummer die Einschreibung in den Masterstudiengang beantragen. Dies wird auch noch während des laufenden Semesters durchgeführt.
Sie können bereits mit der Online-Rückmeldung zum Akademiestudium Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen.

Hinweis: Akademiestudierende, welche die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.

14. Wie verhalte ich mich, wenn ich nachträglich noch einen Studienplatz an einer Präsenzuniversität erhalten habe?
Es ist nicht möglich, an zwei Hochschulen gleichzeitig als Ersthörer eingeschrieben zu sein. Sie müssten in diesem Fall an der FernUniversität einen Statuswechsel zum/zur Studiengangszweithörenden beantragen, der auch noch nach den regulären Fristen möglich ist. Den Wechsel können Sie formlos schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Ersthochschule und des Studiengangs beantragen.
Voraussetzung für den Statuswechsel ist allerdings, dass Sie an der Präsenzhochschule für einen anderen Studiengang als an der FernUniversität eingeschrieben sind. Handelt es sich um den gleichen Studiengang, können Sie das Studium an der FernUniversität nur im Akademiestudium aufnehmen oder Sie müssten alternativ die Exmatrikulation beantragen.

Studierendensekretariat 04.08.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de