Das Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten. Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Dabei darf das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Ob Sie als Vollzeit- oder Teilzeitstudierender einen Anspruch auf das Kindergeld besitzen, erfahren Sie bei der für sie zuständigen Familienkasse.