Rubriken

Krankenversicherung

Illustration

Grundsätzlich sind alle ordentlich Studierenden verpflichtet, bei Ihrer Einschreibung nachzuweisen, wie sie krankenversichert sind. Da an der FernUniversität in Hagen überwiegend Berufstätige studieren, die im Rahmen Ihrer Beschäftigung pflichtversichert sind, wurden zwischen der FernUniversität in Hagen und den Spitzenverbänden folgende Vereinbarungen getroffen:

1. Voll- und Teilzeitstudierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben oder sich im 15. Fachsemester befinden oder Ihren Wohnsitz im Ausland haben, brauchen keine Krankenversicherungsbescheinigung vorzulegen.

2. Voll- und Teilzeitstudierende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und anderweitig krankenversichert sind (Krankenversicherung durch eine Beschäftigung, Krankenversicherung über die Familienversicherung – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), legen bei der Einschreibung eine Kopie der Mitgliedsbescheinigung, Kopie der Versicherungskarte oder eine Kopie der Versicherungspolice vor.

3. Voll- und Teilzeitstudierende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht wie unter Punkt 2 versichert sind, müssen sich in der Studentischen Pflichtversicherung krankenversichern lassen. In diesem Fall ist zusammen mit dem Zulassungsantrag eine "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ ihrer Krankenkasse einzureichen.

Studierende können sich auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse möglich. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich. Sie gilt für die gesamte Studiendauer, deshalb sollte diese Entscheidung gut durchgedacht sein. In diesem Fall ist die Kopie der Befreiungsbescheinigung vorzulegen.

Hinweis:
Falls Sie das 30. Lebensjahr oder 15. Fachsemester bereits erreicht haben und trotzdem eine studentische Pflichtversicherung nutzen möchten, empfiehlt Ihnen das Studierendensekretariat ein klärendes Gespräch mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt einige Ausnahmetatbestände (z. B. Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg).

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um allgemeine Informationen handelt. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt über die Krankenversicherung oder erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.


Dezernat 2.1 25.11.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de