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Studium für besonders begabte Schülerinnen und Schüler

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1. Anmeldung zum Akademiestudium (WS/SS)
Die Zulassung zum Akademiestudium können Sie zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 01.06.-15.07.) oder zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 01.12.-15.01.) beantragen. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, muss der Zulassungsantrag von Ihren Eltern bzw. Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. In der Bewerbungszeit finden Sie den Zulassungsantrag unter www.fernuni-hagen.de/bu.

2. Studium der vorgesehenen Module im Akademiestudium
Im Akademiestudium studieren Sie die von der Fakultät vorgesehenen Studieninhalte (Kurse/Module). Bitte achten Sie auf den Bearbeitungsumfang der Module/Kurse: Je nach Studiengang und persönlichem Zeitbudget kann es sinnvoll sein, das Akademiestudium auf mehrere Semester zu strecken. Folgende Kurse/Module werden den besonders begabten Schülerinnen und Schülern im Akademiestudium empfohlen:

Studiengang

empfohlene Kurse/Module für das Akademiestudium

Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften

2 Module: Modul 1A und Modul 1B

Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften

2 Module aus folgender Auswahl: Modul G1, Modul L1, Modul P1, Modul P 2

Bachelorstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft

2 Module: Modul 1.1 und Modul 1.3.

Bachelorstudiengang Psychologie

2 Module: Modul 1 und Modul 2

Bachelorstudiengang of Laws

3 Module aus folgender Auswahl: 55100, 31001, 55101, 31011, 55103, 55104

Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

mindestens 3 A-Module

Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

mindestens 3 A-Module

Bachlorstudiengang Mathematik

3 Kurse: 01141, 01143, 01144

Bachelorstudiengang Informatik

Kurse im Umfang von 18 SWS aus folgender Auswahl: 01613, 01141, 01142, 01618, 01661

Bitte beachten Sie, dass alleine die erfolgreiche Bearbeitung der Kurse/Module noch keine Garantie für die Zulassung zum Studium als Jungstudierende/r ist. Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung der Fakultät, in die weitere Kriterien (z.B. Noten der Leistungen, Punkte bei den Einsendearbeiten oder Klausuren, Zahl der Prüfungsversuche) wie auch die positive Beurteilung Ihrer Schule einfließen.

3. Antrag auf Zulassung zum Studium als Jungstudierende/r
Den Antrag auf Zulassung zum Studium als Jungstudierende/r können Sie formlos, jederzeit (auch außerhalb der Einschreibfristen) bei dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät stellen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • ein formloses Schreiben mit der Angabe Ihrer Matrikelnummer und der im Akademiestudium erbrachten Leistungen
  • ein Schreiben Ihrer Schule, in dem Ihre besondere Begabung bestätigt wird und die Zustimmung zur Fortsetzung des Fernstudiums erteilt wird
  • eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern bzw. Ihrer Erziehungsberechtigten, sofern Sie noch nicht volljährig sind.

4. Fortsetzung des Studiums als Jungstudierende/r
Nach Zustimmung der Fakultät können Sie das Bachelorstudium als Jungstudierende/r fortsetzen. Sie sind berechtigt, alle Prüfungsleistungen bis auf die Bachelorarbeit zu erwerben. Zur der Bachelorarbeit werden Sie erst nach Vorlage Ihres Reifezeugnisses zugelassen.

5. Erwerb des Bachelorabschlusses
Nach dem Erwerb Ihres Reifezeugnisses (Abiturs) können Sie sich jederzeit (auch außerhalb der Einschreibefristen) als Vollzeit- oder Teilzeitstudierender einschreiben. Alle Leistungen des Akademie- und des Jungstudiums werden Ihnen angerechnet, so dass Sie sehr früh Ihren Bachelorabschluss erwerben.

Dezernat 2.1 | 20.08.2010
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