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Prüfung von Zeugnissen

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Für die Einschreibung in die Bachelorstudiengänge müssen Bewerberinnen und Bewerber die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.

Für die Aufnahme der Masterstudiengänge benötigt man einen ersten Hochschulabschluss. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, z.B. ein Abschluss in einer bestimmten Fachrichtung oder eine gute Gesamtnote.

Welche Qualifikationen im Einzelnen benötigt werden, finden Sie in den Studienportalen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss zu einem universitären Studium berechtigt, können Sie uns Ihr Zeugnis gern - auch außerhalb der Einschreibfristen - zur Prüfung vorlegen.

Dies ist auf folgenden Wegen möglich:

  • per Fax: 02331/987-2460

Für die Vorprüfung Ihres Zeugnisses genügt uns eine einfache Kopie. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich, muss aber bei einer späteren Einschreibung dem Zulassungsantrag beigefügt sein.

Dezernat 2.1 | 12.04.2010
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