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Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte

Meister/innen und Bewerber/innen mit einer vergleichbaren Aufstiegsfortbildung können sich in jeden Bachelorstudiengang einschreiben.

Als vergleichbar gelten Aufstiegsfortbildungen, die im § 2 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung genannt wurden. Darunter fallen z.B.:

• Meister/in im Handwerk
• Industriemeister/in
• IHK-Fachwirt/in
• Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (z. B. staatlich geprüfte/r Techniker/in, staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in)

Sonstige Aufstiegsfortbildungen, die hier nicht aufgelistet wurden, können auf Anfrage (Kopie der Aufstiegsfortbildung erforderlich) durch das Studierendensekretariat überprüft werden.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Aufstiegsfortbildung nur dann vorliegen kann, sofern auch ein Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mind. zweijährigen Berufsausbildung nachgewiesen werden kann. Ebenso ist es erforderlich, dass die Aufstiegsfortbildung einen Unterrichtsumfang von mind. 400 Std. umfasste.

Für die Einschreibung mit der beruflichen Qualifikation (Meister und vergleichbare Qualifikation) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Abschluss der Aufstiegsfortbildung,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung und
  • einen Nachweis über den Umfang des Fortbildungsunterrichts (mind. 400 Std.)

Hier erhalten Sie Informationen zur Einschreibung, Einschreibefristen und die Anmeldeunterlagen.

Studierendensekretariat 28.12.2011
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