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Beruflich Qualifizierte mit Praxis außerhalb des Ausbildungsberufs

Beruflich Qualifizierte mit Praxis außerhalb des Ausbildungsberufs können den Hochschulzugang für ihren Bachelorstudiengang über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung erlangen.

Die Aufnahme des Probestudiums oder die Teilnahme an der Zugangsprüfung ist möglich, wenn Sie
• über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen
und
• eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen (Teilzeittätigkeit wird anteilig berücksichtigt; Erziehung minderjähriger Kinder bzw. Pflege eines Angehörigen werden als Ersatz für eine Beschäftigung anerkannt.)

Probestudium oder Zugangsprüfung

Es ist Ihnen freigestellt, welche der beiden Möglichkeiten Sie wählen. Sie entscheiden also selbst, ob Sie sofort mit Ihrem Bachelorstudium im Rahmen eines Probestudiums beginnen, oder ob Sie sich vor Beginn des Studiums einer gesonderten Zugangsprüfung unterziehen.

1. Probestudium

Im Rahmen des Probestudiums werden Sie ganz normal in Ihren gewählten Bachelorstudiengang eingeschrieben. In der Praxis gibt es für Sie keinen Unterschied. Sie studieren lediglich zunächst „auf Probe“. Die Probezeit ist nach mindestens vier und maximal acht Semestern bestanden, wenn Sie mindestens 80 ECTS (Leistungspunkte) aus dem Bachelorstudiengang erreicht haben.

Anmeldung und weiteres Verfahren - Probestudium

2. Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung besteht aus zwei Klausuren, mit denen allgemeine und für den jeweiligen Studiengang erforderliche Kenntnisse überprüft werden. Die FernUniversität bietet leider keine Vorbereitungskurse auf diese Prüfung an, so dass Sie sich eigenverantwortlich vorbereiten müssen. Lediglich der Online-Kurs "Englischsprachige Texte lesen-übersetzen-verstehen" steht Ihnen frei zur Verfügung. Nach der bestanden Zugangsprüfung können Sie sich mit dem Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung in den Bachelorstudiengang einschreiben. Eine Anrechnung der Prüfungen auf Ihren Bachelorstudiengang findet bei dieser Variante nicht statt.

Studiengangsbezogene Informationen
Anmeldung und weiteres Verfahren - Zugangsprüfung

Dezernat 2.1 05.10.2011
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