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Beruflich Qualifizierte im Akademiestudium

Für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Akademiestudium befinden, bestehen zwei Möglichkeiten:

Sie können Gebrauch von den ab dem WS 2010/11 geltenden Regelungen machen und sich je nach Art der vorliegenden Qualifikation direkt in den Bachelorstudiengang einschreiben oder ein Probestudium aufnehmen. Die Einschreibung in den Studiengang oder die Zulassung zu einem Probestudium können Sie mit Ihrer Rückmeldung beantragen.

oder

Sie können im Rahmen einer Übergangsregelung weiter als Akademiestudierende studieren und die Zugangsprüfung im Akademiestudium noch bis zum Wintersemester 2012/13 im folgenden Verfahren erwerben:

1. Studium der vorgesehenen Module im Akademiestudium
Im Akademiestudium studieren Sie die für den von Ihren angestrebten Bachelorstudiengang vorgesehenen Studieninhalte (Kurse/Module). Bitte achten Sie auf den Bearbeitungsumfang der Module/Kurse: Je nach Studiengang und persönlichem Zeitbudget kann es sinnvoll sein, das Akademiestudium auf mehrere Semester zu strecken. Welche Studieninhalte zu absolvieren sind, finden Sie in den studiengangsbezogenen Informationen.

2. Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses oder Zulassung zur mündlichen Prüfung
Wenn die Zugangsprüfung für Ihren Studiengang nur aus schriftlichen Leistungsnachweisen besteht und Sie alle diese Nachweise im Akademiestudium erbracht haben, können Sie die Ausstellung des Zeugnisses über die bestandene Zugangsprüfung beantragen. Falls noch das Ablegen einer mündlichen Prüfung erforderlich ist, beantragen Sie bitte die Zulassung zu der mündlichen Prüfung.
Die Anträge finden Sie in den studiengangsbezogenen Informationen.

3. Antrag auf Einschreibung
Mit dem Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung können Sie jederzeit die Einschreibung als ordentliche Studentin bzw. ordentlicher Student beantragen und Ihr Studium ohne Zeitverlust fortsetzen.

Dazu richten Sie bitten einen formlosen Antrag an das Studierendensekretariat, dem Sie eine einfache Kopie des Zeugnisses der bestandenen Zugangsprüfung beifügen. Zusätzlich benötigen wir die Angabe Ihrer Matrikelnummer, des gewünschten Hörerstatus und des Studiengangs.

Postanschrift:
FernUniversität in Hagen
Studierendensekretariat/
Rückmeldung
58084 Hagen

E-Mail: rueckmeldung(at)fernuni-hagen.de

Die im Rahmen der Zugangsprüfung erbrachten Leistungen werden Ihnen automatisch angerechnet.

Dezernat 2.1 05.10.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de