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Anmeldung und weiteres Verfahren - Zugangsprüfung

1. Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung

Mit dem Anmeldeformular beantragen Sie die Zulassung zur Zugangsprüfung für den Termin im Mai (Anmeldung 15.02.-01.04., Studienaufnahme im Wintersemester) oder im November (Anmeldung 15.08.-01.10., Studienaufnahme im Sommersemester).

2. Zulassung zur Zugangsprüfung

Nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Zulassung oder Nichtzulassung zu der Zugangsprüfung.
Bei positiver Bewertung Ihres Antrags erhalten Sie gleichzeitig organisatorische Informationen über die Prüfung (Datum, Uhrzeit, genaue Anschrift in Hagen).

3. Ablegen der Zugangsprüfung

Sie schreiben zwei schriftliche Klausuren, die für Ihren künftigen Studiengang vorgesehen sind. Die Klausuren dauern je zwei Stunden und finden an einem Tag in Hagen statt. Welche Klausuren Sie ablegen müssen, entnehmen Sie bitte den studiengangsbezogenen Informationen.

4. Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung

Nach dem erfolgreichen Bestehen beider Klausuren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungsamt das Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung.

5. Beantragung der Einschreibung

Mit dem Zeugnis der bestandenen Zugangsprüfung haben Sie eine Studienberechtigung für Ihren angestrebten Bachelorstudiengang erworben. Sie können sich jetzt in Ihren Studiengang einschreiben. Die Einschreibung ist für das Wintersemester (01.06.-15.07.) und für das Sommersemester (01.12.-15.01.) möglich. Außerhalb dieser Bewerbungsfristen können Sie den flexiblen Studieneinstieg nutzen und bestimmte Module belegen. Die Anmeldung erfolgt mit dem entsprechenden Online-Zulassungsantrag.

Dezernat 2.1 25.11.2011
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