Krankenversicherung

Wenn Sie einen Bachelor-, Staatsexamens- oder Masterstudiengang aufnehmen möchten, so sind Sie grundsätzlich verpflichtet, vor Einschreibung nachzuweisen, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind bzw. mit Beginn des Semesters sein werden, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit oder dass Sie versicherungsfrei sind (siehe § 199a Abs. 2 SGB V). Dazu ist ein digitales Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen eingerichtet worden.

Bei der Einschreibung akzeptieren wir folgende Nachweise:

  • Wenn Sie selbst gesetzlich krankenversichert sind, beispielsweise durch Ihre Berufstätigkeit, oder wenn Sie familienversichert sind, akzeptieren wir die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse oder eine Kopie von Vorder- und Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Besonders einfach: Die Krankenkasse kann eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus (Meldegrund 10) digital an die FernUniversität in Hagen (Absendernummer H0001901) senden. Oft können Sie diese Meldung über das Internetportal oder die App Ihrer Krankenkasse sogar selbst veranlassen.

  • Bei studentischer Krankenversicherung bitten Sie Ihre Krankenkasse, eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (Meldegrund 10) an die FernUniversität in Hagen (H0001901) zu senden. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) endet grundsätzlich mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben.

  • Bei privater Krankenversicherung benötigen wir die Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich dazu an die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand oder an die Krankenkasse, die bereits eine solche Befreiung vorgenommen hat. Im Übrigen wenden Sie sich an eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht gewählt werden könnte. Besonders einfach: Die Krankenkassen können eine digitale Meldung über Ihren Versicherungsstatus (Meldegrund 10) an die FernUniversität in Hagen (Absendernummer H0001901) senden.

  • Studierende mit Wohnsitz im Ausland können erklären, dass sie das Fernstudium aus dem Ausland betreiben und der deutschen Versicherungspflicht nicht unterliegen.

Bitte wenden Sie sich bei weiterführenden oder individuellen Fragen an eine Krankenkasse. Eine Liste finden Sie unter https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassen-liste/.

 
Webredaktion Studium | 15.12.2023