Die Verleihung des Titels „Honorarprofessor“ ist immer „ein besonderer Höhepunkt des universitären Lebens“, betonte der Rektor der FernUniversität in Hagen, Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer. Am 8. Dezember bekam der Rechts- und Patentanwalt Dr. Ing. Dr. iur. Uwe Fitzner diesen Titel von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität verliehen. Der Beschluss war auf den Vorschlag von Emeritus Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Eisenhardt gefasst worden und fiel einstimmig aus.
Prof. Hoyer hob in seinem Grußwort Dr. Fitzners langjährige Verbundenheit zur FernUniversität und sein großes Engagement beim Aufbau der beiden Weiterbildungsstudiengänge „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ sowie „Europäischer gewerblicher Rechtsschutz“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hervor. Uwe Fitzner hält seit 1995 Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Rahmen der beiden Studiengänge an der FernUniversität ab und ist Mitglied des Vorstandes des Kurt-Haertel-Instituts für geistiges Eigentum in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, überreicht Prof. Dr. Dr. Fitzner die Urkunde.
Der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, wies darauf hin, dass der Titel „Honorarprofessor“ erst zum zweiten Mal in seiner bisherigen sechsjährigen Amtszeit vergeben wurde. Vor fast genau einem Jahr hatte Prof. Dr. Peter Schiffauer diesen Titel erhalten.
In seiner Laudatio stellte Prof. Eisenhardt Uwe Fitzner als „wissenschaftlichen und akademischen Lehrer von hohem Rang“ vor, der „hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre“ erbracht hat und somit „alle Voraussetzungen für die Verleihung“ erfüllt.
Der neue Honorarprofessor studierte zunächst von 1971 bis 1977 Chemie, Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie und Verfahrenstechnik an der Technischen Universität Berlin und parallel dazu von 1971 bis 1974 Klarinette, Saxophon und Klavier an der Berliner Hochschule für Musik. 1979 wurde er zum Doktor-Ingenieur promoviert. Das Studium der Rechtswissenschaften schloss er von 1977 bis 1982 an. Nach seiner Promotion 1983 begann Fitzner die Ausbildung zum Patentanwalt, die er 1987 abschloss. Er ist heute Rechts- und Patentanwalt in seiner eigenen Kanzlei in Ratingen und Mitglied des Vorstands der Patentanwaltskammer.
Als Leiter der Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung der Patentanwaltsbewerber in Nordrhein-Westfalen und Mitglied der Prüfungskommission für das Patentassessor-Examen konnte er viele wertvolle Erfahrungen in die Patentanwaltsausbildung an der FernUniversität einbringen. Er hat entsprechende Studienmaterialien für die Hagener Studiengänge verfasst.
Freuten sich mit Prof. Fitzner (2.v.r.): Prof. Vormbaum, Prof. Eisenhardt (2.v.l.) und Rektor Prof. Hoyer (rechts).
Zu seinen zahlreichen und vielfältigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zählen u. a. Schriften zum Umweltrecht, Lebensmittelrecht oder zu verfahrensrechtlichen Problemen sowie das Lehrbuch zum gesamten gewerblichen Rechtsschutz „Der Patentanwalt. Berufsbild und Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz“. Momentan arbeitet Uwe Fitzner an dem Beck’schen Kommentar zum Patentrecht mit.
In seinem Vortrag „Die mittelbare Patentverletzung – Quo Vadis?“ ging Prof. Fitzner auf die Probleme ein, die sich durch die europäische Rechtssprechung zum Patentrecht im deutschen Recht ergeben können.
Die Veranstaltung wurde vom Blechbläserensemble „Bergisch Brass“ musikalisch umrahmt und klang bei einem gemeinsamen Mittagessen aus.
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