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DFG Förderung

4. DFG: Förderung nur auf Doktoranden- und Post Doc-Ebene
Wissenschaftliche Arbeit steht im Vordergrund

Mögliche Fördermodelle:

1. Wissenschaftliche Netzwerke

Name des Förderinstruments: Sachbeihilfe

Ziel der Förderung: Möglichkeit zum ortsübergreifenden themen- und aufgabenbezogenen Austausch

Antragsberechtigt: Nachwuchswissenschaftler/innen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion)

Anforderungen an das Projekt: Das Netzwerk muss auf ein klar erkennbares Ergebnis abzielen, z.B. eine gemeinsame Publikation, ein Forschungsprojekt, eine Ausstellung etc.

Art und Umfang der Förderung: Reise- und Aufenthaltskosten für mindestens drei bis sechs Arbeitstreffen der Teilnehmer des Netzwerkes und ggf. bis zu 2 Gästen je Tagung, Sonstige Kosten (z.B. zur Unterstützung der Koordination) sowie Publikationskosten

Förderdauer: Bis zu drei Jahre

Antragsfristen: Neuantrag: keine Einreichungsfrist

2. Internationale Kongresse, Symposien

Interessant für einmalige Veranstaltung oder als Anschubveranstaltung für ein größeres Forschungsprojekt. Daraus könnte sich ein größerer Projektantrag entwickeln.

Name des Förderinstruments: Internationale Veranstaltung

Art der Förderung: Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop

Ziel der Förderung: Durchführung

Antragsberechtigung: Die/der für die Durchführung verantwortliche Wissenschaftler/-in.

Anforderungen an das Projekt: Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer Teilnehmer/-innen, die turnusgemäß jeweils in einem anderen Land ausgerichtet wird.

Art und Umfang der Förderung: Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Wissenschaftler/-innen

Antragsfristen:grundsätzlich 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Kostenarten: Personalkosten, Raummiete (einschl. Nebenkosten), Geräte- und Ausstattungsgegenstände, Drucksachen, Büromaterial, Postgebühren, Reisekostenzuschüsse (Fahrt-, Aufenthaltskosten).

Dauer bis zur Entscheidung: durchschnittlich 4 Monate.

3. Förderinstrument Bilaterale Veranstaltungen

Auch hier: interessant bei einmaliger oder Anschubveranstaltung, die dann durch großen Projektantrag fortgesetzt werden könnte

Ziel: Die Förderung bilateraler Veranstaltungen im In- und Ausland soll dem Zusammenwirken ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den beteiligten Ländern zum Ausbau wissenschaftlicher Kontakte dienen

Antragsberechtigt: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind

Art und Umfang:

Bilaterale Veranstaltungen im Inland: Zuschuss zu den innerdeutschen Fahrtkosten der deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Aufenthaltskosten der deutschen und ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sächliche Veranstaltungskosten
Bilaterale Veranstaltungen im Ausland: Zuschuss zu den internationalen Fahrt- und Flugkosten der deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Antragsfristen: Anträge können jederzeit gestellt werden.

Form der Antragstellung: Anträge können formlos gestellt werden. Sie sollten die im Merkblatt aufgeführten Angaben enthalten

Ansprechpartnerin:
Inga Brandes (Forschungsreferentin)
Abteilung Internationale Angelegenheiten und Forschung
Tel. 02331/987-2053
Fax: 02331/987-345
Besucheradresse: Fleyer Strasse 204, Zimmer 115
Dez.1.2 | 06.06.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de