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Projektbezogener Personenaustausch (DAAD)

Der DAAD bietet inzwischen 27 Programme des projektbezogenen Personenaustausches an. Die einzelnen Programmausschreibungen inklusive Antragsformularen sind jeweils zum Ausschreibungstermin über die Internetseiten des DAAD unter 'Ausschreibungen und neue Programme' PPP abrufbar.
Bitte entnehmen Sie alle Ausschreibungs- und Bewerbungstermine einschließlich der zuständigen SachbearbeiterInnen beim DAAD der Übersicht des DAAD.

Die mit dem jeweiligen ausländischen Partner durchgeführten Programme dienen dem Ziel der Förderung der Kooperation zwischen deutschen und den jeweiligen ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder Forschergruppen durch den projektbezogenen Austausch von Personen.

Bei einer Antragstellung sind die allgemeinen Richtlinien für Forschungsvorhaben gemäß § 101 Abs. 3 HG zu beachten. Die Anträge sind über den Dekan dem Rektorat vor Abgang anzuzeigen. Die Anträge sind rechtzeitig zur Prüfung der Einhaltung formaler Kriterien und zur Veranlassung der Erstellung einer Verwaltungsvorlage für das Rektorat durch die Haushaltsabteilung an die Abteilung Internationale Angelegenheiten und Forschung zu richten.

Dezernat 1.2 | 15.04.2011
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