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Prof. Dr. Eckart Klein

„Scheitert der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention? Zum Verhältnis von EuGH und EGMR“

Termin: 06.07.2015

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Der seit langem angestrebte und weitgehend für gesichert gehaltene Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist durch das Gutachten des Luxemburger Gerichtshofs (EuGH) einstweilen, möglicherweise aber auch für eine nicht überschaubare Zeit gestoppt worden. Dies wirft neben der notwendigen Analyse der Begründung der Aussagen des Gutachtens grundsätzliche Fragen auf. Ist ein Beitritt der EU zur EMRK überhaupt sinnvoll? Kann das Verhältnis zwischen dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg (EGMR) nur in den Kategorien des Rechts gesehen werden, oder offenbart das Gutachten, dass es - zumindest auch - schlicht um Machtfragen geht, wie sie bekanntlich im Verhältnis nationaler (Verfassungs-)Gerichte zu den beiden genannten internationalen Gerichten ebenfalls zum Ausdruck kommen? Und schließlich: Das Gutachten könnte die Stellung der EU-Mitgliedstaaten als „Herren der Verträge“ in Frage stellen und damit als weiterer bedeutsamer Schritt hin zur Errichtung einer konstitutionellen Ordnung und zur Ablösung von den völkerrechtlichen Grundlagen der Union anzusehen sein.

Prof. Dr. Eckart Klein, Potsdam: geboren am 6. 4. 1943 in Oppeln, Studium in Freiburg, Göttingen, Lausanne und Heidelberg, beide Staatsexamina, Promotion (1973) und Habilitation (1980) in Heidelberg, von 1969-1981 Referent am MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1974-1976 Mitarbeiter am BVerfG, 1981-1994 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Mainz, 1994-2008 (Emeritierung) an der Universität Potsdam, Direktor des MenschenRechtsZentrums von 1994-2009. Richter (Nebenamt) am OVG Koblenz (1984-1994) und OVG Frankfurt /O. (1995-2001); Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses (1995-2002) und des Bremer Staatsgerichtshofs (1995-2011). Mehrfach Ad-hoc-Richter am EGMR.

Veranstalter des Vortrags waren das Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften und die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen.

videostreaming | 12.08.2021
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